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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kilometerpauschale wie berechnet?

N
nmw1972
Nov 2016 bearbeitet

N´abend zusammen, ein Kollege von uns soll kurzfristig in einem anderen Betrieb aushelfen. Wir gehören einem gastronomischen Konzern an der mehrere Betriebe in der Gegend hat. Nun soll der Kollege wie gesagt kurzfristig woanders aushelfen. Wir als BR wurden gefragt ob er da Extrafahrkosten geltend machen kann und wenn ja wieviel.

a) Stellt sich die Frage: Kann er die km von Stammbetrieb zum Betrieb wo er aushelfen soll geltend machen oder nur die Mehrkilometer die er von Zuhause aus fährt. b) Wenn er die km (welche) auch immer abrechnen kann, wie hoch ist dann die Kilometerpauschale und auf welcher Grundlage kann er diese abrechnen.

Bedanke mich jetzt schon einmal für die zahlreichen hilfreichen Antworten.

nmw1972

P.S. nochmal als kleine Info, sein Arbeitsvertrag gibt es her das er kurzfristig woanders aushelfen muss. und er fährt einen privaten PKW.

4.90501

Community-Antworten (1)

T
ttact

21.08.2008 um 22:43 Uhr

@nmw1972

Wenn (vermutlich) nichts vereinbart ist (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung u.ä.), dann darf er wohl selbst zahlen - und kann die Kilometer für die entsprechenden Tage nur bei der nächsten Steuererklärung angeben im Rahmen der Pendlerpauschale.

WENN etwas vereinbart ist, sind es in aller Regel nur die Mehrkilometer (= km (Wohnung -> neuer Einsatzort) - km (Wohnung -> regulärer Arbeitsplatz)). Oft orientiert sich die Kostenerstattung/Kilometergeld am Reisekostengesetz des Bundeslands. In Hessen wären dies im Moment z.B. 0,30 Euro pro Kilometer.

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