N´abend zusammen,
ein Kollege von uns soll kurzfristig in einem anderen Betrieb aushelfen. Wir gehören einem gastronomischen Konzern an der mehrere Betriebe in der Gegend hat.
Nun soll der Kollege wie gesagt kurzfristig woanders aushelfen. Wir als BR wurden gefragt ob er da Extrafahrkosten geltend machen kann und wenn ja wieviel.

a) Stellt sich die Frage: Kann er die km von Stammbetrieb zum Betrieb wo er aushelfen soll geltend machen oder nur die Mehrkilometer die er von Zuhause aus fährt.
b) Wenn er die km (welche) auch immer abrechnen kann, wie hoch ist dann die Kilometerpauschale und auf welcher Grundlage kann er diese abrechnen.

Bedanke mich jetzt schon einmal für die zahlreichen hilfreichen Antworten.

nmw1972

P.S. nochmal als kleine Info, sein Arbeitsvertrag gibt es her das er kurzfristig woanders aushelfen muss. und er fährt einen privaten PKW.