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Anhörung zur Kündigung

M
meise1978
Apr 2023 bearbeitet

Darf man den Mitarbeiter informieren, wenn der Betriebsrat die Anhörung zur Kündigung bekommen hat? Und wie lange hat der AG nach Beendigung der Frist Zeit um die Kündigung auszusprechen?

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Community-Antworten (3)

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Catweazle

22.04.2023 um 00:14 Uhr

Ihr solltet mal § 102 BetrVG lesen. Ob z. B. eine Weiterbeschäftigung nach Umschulung oder geänderten Vetragsbedingungungen in Frage kommt könnt ihr nur vom Betroffenen erfahren.

C
celestro

22.04.2023 um 01:11 Uhr

"Darf man den Mitarbeiter informieren, wenn der Betriebsrat die Anhörung zur Kündigung bekommen hat?"

Der BR soll den MA im Rahmen der Anhörung bezüglich der Kündigung anhören. Ohne den MA zu informieren, wird das schlecht funktionieren.

"Und wie lange hat der AG nach Beendigung der Frist Zeit um die Kündigung auszusprechen?"

Eine grundsätzliche "Frist" in dem Sinne gibt es mWn nicht. Wenn der AG sich aber zu lange Zeit lässt, kann der MA vor Gericht deutlich machen, das der AG ihn ja offenbar gar nicht wirklich "weg haben wollte".

C
Challenger

22.04.2023 um 14:16 Uhr

§102, Abs.2, vorletzter Satz, BetrVG : Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.

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