Gleichstellung
Hallo, ich habe einen Antrag auf Gleichstellung gestellt (GdB=40%), nun kommen immer neue "Fragen"!!!
Muss ich der Arbeitsagentur auch meine ärztlichen Befunde zukommen lassen (Datenschutz)?!
Gruß und Dank
Community-Antworten (7)
21.04.2023 um 20:40 Uhr
Einfach abwarten ob du aufgefordert wirst.
22.04.2023 um 01:24 Uhr
Ich frage ja, weil ich aufgeffordert wordden bin!!!
22.04.2023 um 22:42 Uhr
Tja wenn du es nicht vorlegst wird halt nicht positiv beschieden. Du musst es doch nachweisen damit das Amt entsprechend entscheiden kann
24.04.2023 um 10:13 Uhr
Wie soll sonst die AA deine Gleichstellung bearbeiten und lass bitte die % weg, es heißt Grad der Behinderung und nicht Prozent.
24.04.2023 um 18:35 Uhr
Den Antrag ausfüllen wie vorgesehen. Ärztliche Befunde sind im Antrag nicht gefordert und gehen die AA nichts an. Falls durch Ankreuzen vom Antragsteller erlaubt wird, schreibt die AA im Anschluss an die Personalabteilung, den BR und Schwerehindertenvertretung (sofern vorhanden), diese geben dann Ihren "Senf" dazu - hoffentlich übereinstimmend und den Antrag unterstützend.
25.04.2023 um 13:29 Uhr
"...und lass bitte die % weg, es heißt Grad der Behinderung und nicht Prozent."
Lustig was sich alles in den allgemeinen Sprachgebrauch einschleicht. Ich fühle mich auch ertappt. :-D
Wobei, rein rechnerisch... ...der höchste GdB beträgt 100, und 40 von 100 sind rechnerisch 40%. ;-)
Spaß...
25.04.2023 um 13:45 Uhr
Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist eine Maßeinheit. Er zeigt an, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Den GdB gibt man in 10er-Graden an. Der niedrigste GdB beginnt bei 20 und der höchste ist 100. Dabei handelt es sich nicht um Prozentangaben. Je höher der Wert, desto stärker ist die Behinderung.
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