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Gleichstellung

D
dreyer56
Apr 2023 bearbeitet

Hallo, ich habe einen Antrag auf Gleichstellung gestellt (GdB=40%), nun kommen immer neue "Fragen"!!!

Muss ich der Arbeitsagentur auch meine ärztlichen Befunde zukommen lassen (Datenschutz)?!

Gruß und Dank

34007

Community-Antworten (7)

D
DummerHund

21.04.2023 um 20:40 Uhr

Einfach abwarten ob du aufgefordert wirst.

D
dreyer56

22.04.2023 um 01:24 Uhr

Ich frage ja, weil ich aufgeffordert wordden bin!!!

G
ganther

22.04.2023 um 22:42 Uhr

Tja wenn du es nicht vorlegst wird halt nicht positiv beschieden. Du musst es doch nachweisen damit das Amt entsprechend entscheiden kann

K
Kehler

24.04.2023 um 10:13 Uhr

Wie soll sonst die AA deine Gleichstellung bearbeiten und lass bitte die % weg, es heißt Grad der Behinderung und nicht Prozent.

N
netteannette

24.04.2023 um 18:35 Uhr

Den Antrag ausfüllen wie vorgesehen. Ärztliche Befunde sind im Antrag nicht gefordert und gehen die AA nichts an. Falls durch Ankreuzen vom Antragsteller erlaubt wird, schreibt die AA im Anschluss an die Personalabteilung, den BR und Schwerehindertenvertretung (sofern vorhanden), diese geben dann Ihren "Senf" dazu - hoffentlich übereinstimmend und den Antrag unterstützend.

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 13:29 Uhr

"...und lass bitte die % weg, es heißt Grad der Behinderung und nicht Prozent."

Lustig was sich alles in den allgemeinen Sprachgebrauch einschleicht. Ich fühle mich auch ertappt. :-D

Wobei, rein rechnerisch... ...der höchste GdB beträgt 100, und 40 von 100 sind rechnerisch 40%. ;-)

Spaß...

K
Kehler

25.04.2023 um 13:45 Uhr

Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist eine Maßeinheit. Er zeigt an, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Den GdB gibt man in 10er-Graden an. Der niedrigste GdB beginnt bei 20 und der höchste ist 100. Dabei handelt es sich nicht um Prozentangaben. Je höher der Wert, desto stärker ist die Behinderung.

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