W.A.F. LogoSeminare

Seminar Betriebsvereinbarung 1

M
meise1978
Apr 2023 bearbeitet

Hallo, wir möchten gerne das Seminar Betriebsvereinbarung 1 besuchen. Ist dieses ein Pflichtseminar und der AG muss auf jeden Fall die Kosten dafür übernehmen?

24803

Community-Antworten (3)

G
GabrielBischoff

21.04.2023 um 17:30 Uhr

Grundlage der Entscheidung für eine Schulung ist deren Erforderlichkeit infolge konkreter betrieblicher Anlässe. Also wenn ihr aktuell BVs vorbereitet ist das gegeben und der AG muss auch die Kosten übernehmen. Die Seminaranbieter helfen hier auch gerne, ist ja deren Geschäft - ganz neutral gesehen.

Bei den Grundlagenseminaren Arbeitsrecht und Betriebsverfassung ist die Argumentation nur einfacher, weil diese Inhalte JEDER Betriebsrat in jeder betrieblichen Situation zur Ausübung des Ehrenamtes braucht.

A
AlterMann

21.04.2023 um 21:17 Uhr

Ich schreib's noch klarer: Bei sogenannten Grundschulungen besteht ein auch vom BAG anerkannter Anspruch, und zwar für jedes einzelne BRM. Das betrifft die Seminare BR 1 -3 und Arbeitsrecht 1 - 3, außerdem Seminare zu den tariflichen Grundlagen. Sollte der AG diese Seminare nicht bezahlen wollen, helfen üblicherweise die Seminaranbieter gerne. Es kostet nämlich nicht deren Geld...

M
meise1978

21.04.2023 um 23:56 Uhr

Vielen Dank

Ihre Antwort