Vorgesetzter verhält sich inakzeptabel
Hallo zusammen, Folgende Problematik besteht: ein Vorgesetzter, besser gesagt Fachbereichsleiter, verhält sich zum wiederholten Mal Mitarbeitern gegenüber nicht korrekt. Er schrie zuletzt eine MA im Beschäftigungsverbot (Risikoschwangerschaft) durchs Telefon an, drohte ihr persönlich dafür zu sorgen, dass diese den Betriebsrat verlässt (sie ist einfaches BR Mitglied) und dass sie sich auf ihrer Arbeitsstelle nicht mehr zu blicken lassen hat da sie angeblich Infos ausgeplaudert hat. Von der Verschwiegenheitspflicht mal abgesehen lagen die Infos zu dem Zeitpunkt als sie weitergegeben worden sein sollen dem BR noch gar nicht vor. Er ließ die MA kaum zu Wort kommen und legte dann mit den Worten auf, dass das Gespräch beendet sei. Der selbe FBL hat einer MA, welche Wiedereingliederung hat gesagt, sie solle sich noch einen Minijob suchen, wenn sie so sehr auf das Geld angewiesen ist und mit 4h nicht hinkommt. Hier muss man dazu sagen, dass jene MA zur Reha war auf Grund einer psychischen Erkrankung und in ihrem Vertrag die Arbeitszeit mit 5h angegeben ist. Zu diesen 5h wollte sie nach Beendigung der Wiedereingliederung zurückkehren. Nun hat besagte Wiedereingliederung für die MA bereits in einem völlig anderen Bereich stattgefunden, was für sie eine große Umstellung und anfangs auch Belastung war. Ihre alte Arbeitsstelle wurde während ihres K-Scheins neu besetzt und ihr wurde erst kurz vorher mitgeteilt, dass sie nicht in ihre alte Einrichtung zurückgehen wird. Sie ist außerdem alleinerziehend. Hier stellt sich die Frage: Warum wurde die Stelle neu ersetzt obwohl abzusehen war, dass sie MA wiederkommt? Muss der AG nicht eigentlich Rücksicht auf die Erkrankung nehmen bei der Wiedereingliederung und muss er nicht eigentlich auch Rücksicht auf die familiären Umstände nehmen Hier in diesem Fall? Wie kann man mit einem solchen FBL ein Gespräch führen und ihm mitteilen, dass sein Verhalten den MA gegenüber nicht korrekt ist? Wir rbeiten im sozialen Bereichund wollen uns vermehrt dem Thema Mitarbeitergesundheit widmen. Das Verhalten des FBL erzeugt Frust und Stress bei den MA und steht dem Rahmenkonzept des AG entgegen, der dem hohen Krankenstand entgegen wirken will.
Danke für Ratschläge und Tipps
Community-Antworten (3)
21.04.2023 um 10:18 Uhr
Ich würde das mal mit dem FBL besprechen und wenn das nicht fruchtet das Thema beim AG ansprechen da es ja nicht in sein Rahmenkonzept passt.
21.04.2023 um 10:43 Uhr
Solche Art Führungskräfte haben wir auch, tickende Zeitbomben was die cholerischen Anfälle angeht. Mit dem Jungen zu reden hilft dann nur für eine gewisse Zeit, ebenso wie der offizielle Gang der Beschwerde.
Trotzdem will ich mal eine Vorgehensweise als eine Art "Eskalationsverfahren" in den Raum werfen:
1.) persönliches Gespräch des BRV mit dem FBR. Hier kann mal angemerkt werden, dass der Junge in seiner Funktion womöglich seine Kompetenz überschreitet, wenn er damit droht, dass die MAin nicht mehr auf ihre Stelle zurückkehren braucht. Außerdem sollte man ihn mal fragen, wie er dafür sorgen will dass sie ihr BR-Mandat verliert, ohne §23 BetrVG zu verletzen und eine persönliche Haftung zu riskieren?
2.) Gespräch mit dem AG Auch das kann der BR zunächst auf parnerschaftliche Art versuchen, nach dem Motto "Uns ist aufgefallen, dass..."
3.) Offizieller Beschwerdeweg Fruchten die ersten beiden Möglichkeiten nicht, bleibt der MAin noch der offizielle Beschwerdeweg nach §84 BetrVG. Dem muss dann nachgegangen werden, aber man muss eben auch bereit sein, Ross und Reiter zu nennen und die Vorfälle konkret beim Namen zu nennen.
Bei der anderen MAin in Wiedereingliederung ist es ein wenig tricky. Ein Unding ist es m.E., sie mit einer psychischen Erkrankung im Gepäck dermaßen herabzuwürdigen. Hier wäre ich ebenfalls bei den o.g. Möglichkeiten. Allerdings ist es für sie ggf. nochmal ein großer Schritt, weil sie im Falle einer Beschwerde erst einmal schauen muss, ob sie die Kraft hat sämtliche Dinge beim Namen zu nennen und einen Konflikt im Betrieb auszutragen.
Mir ist nur eines nicht ganz klar: auf welcher Stelle wird sie derzeit wieder eingegliedert? Auf ihrem angestammten Arbeitsplatz, oder auf einer anderen Stelle?
Rechtlich gibt es da mehrere Konstellationen. Sie hat grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch, sofern sie nachweislich arbeitsfähig ist. Gibt es Einschränkungen in der Arbeitsfähig, besteht i.d.R. Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz.
Es kann aber nach langer Erkrankung auch das Weisungsrecht des AG greifen - es ist also nicht zwingend sichergestellt, dass die Langzeiterkrankte auf ihre alte Stelle zurückkehren kann.
Sauberer und im Sinne der Betroffene wäre bei langer, unabsehbarer Abwesenheit sicherlich eine Einstellung mit Sachgrundbefristung gewesen. Aber auf der Basis jemanden zu finden, ist eben auf dem Arbeitsmarkt auch nicht immer möglich, erst Recht in Branchen mit einem Arbeitnehmermarkt. So bleibt dann oftmals nichts anderes als eine befristete Einstellung ohne Sachgrund, oder eine unbefristete Einstellung, um überhaupt Leute zu finden. Ist das zur Fortführung des laufenden Betriebs nicht anderes darstellbar, dann kann die Erkrankte in der Folge entsprechend vom Weisungsrecht des AG betroffen sein und findet sich dann nach der Wiedereingliederung auf einer anderen Stelle wieder (vgl. auch LAG Az.: 5 Sa 120/14).
21.04.2023 um 23:10 Uhr
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ist tatsächlich so, dass während der Reha der erkrankten MA eine neue Arbeitskraft auf ihre Stelle eingestellt wurde, obwohl der AG wusste, dass sie wieder kommt und auch den Zeitrahmen kannte. Prinzipiell arbeitet die MA immer noch in dem Aufgabenbereich, für den sie eingestellt wurde, aber in einer anderen Einrichtung. Wir sind im sozialen Bereich angesiedelt und sie war zunächst in einer Kita tätig als Hauswirtschaftshilfe. Zur Wiedereingliederung wurde sie dann in den Bereich Hilfen zur Erziehung eingesetzt, was nicht förderlich für ihre Diagnose war bzw.ist, da sie in diesem Bereich mit Schicksalen und Problemen konfrontiert wird zwangsläufig, mit denen sie wahrscheinlich auf Dauer psychisch nicht gut umgehen kann. Zudem ist die Stelle, auf welche sie versetzt wurde nur mit 4h ausgeschrieben. Ihr Arbeitsvertrag sieht jedoch 5h vor und sie ist zudem auf Grund gewisser, persönlicher Umstände auf diese 5h angewiesen. Zur Wiedereingliederung hatte sie nur 4h, jetzt läuft diese aber aus und sie würde regulär wieder 5h arbeiten. Der FBL sagte ihr wohl, dass das nicht möglich ist und das Leben kein Wunschkonzert und eben, dass sie sich einen Minijob suchen kann, wenn sie so sehr auf das Geld angewiesen ist. Es kommt hier außerdem hinzu dass dieser FBL eigentlich gar nicht mehr für die MA zuständig ist, da sein Aufgabenbereich die Kita ist. Für den Bereich Hilfen zur Erziehung haben wir einen anderen FBL. Er überschreitet also somit seine Kompetenzen deutlich, indem er sich in die Aufgaben des anderen FBL mischt.
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