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Freistellungsende und dann?

Z
zdophers
Jan 2018 bearbeitet

Hallo beisammen,

ich habe ein persönliches Problem und würde hier gerne die eine oder andere Einschätzung abfragen, wie Ihr damit umgehen würdet. Mir ist klar, dass mir hier niemand einen Rat geben kann, aber das Spiel lautet "Wie würden Sie entscheiden".

Ich war Leiter einer Abteilung (Dokumentation), deren Aufgaben vor 6 Jahren ins Ausland verlagert wurden. Eine Mitarbeiterin konnte in eine andere Abteilung mit komplett anderen Aufgaben (Programmierung) wechseln, zwei Mitarbeiter erhielten eine Abfindung nach Sozialplan.

Ich, zu diesem Zeitpunkt bereits langjähriges Betriebsratsmitglied, wurde einziges freigestelltes BRM. Am 04.07.16 fällt unsere Mitarbeiterzahl auf unter 200, so dass meine Freistellung endet. Gleichzeitig müssen wir ab dem Zeitpunkt Neuwahlen einleiten.

Die Firma hat mir bereits ein Exitangebot in Form einer Abfindung (zu niedrig) und einer Zahlung einer Weiterbildungsmöglichkeit (ganz nett) angeboten bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (inakzeptabel, oder?).

Wir haben nun, nach einer frischen Umstrukturierung, 1 vakante Position in einem Aufgabenbereich, den ich nach einer gewissen Schulungszeit beherrschen sollte, allerdings eine Hierarchieebene unterhalb meiner alten Tätigkeit. Ebenso offen ist die Leitung dieses Bereichs, die ich auch sicherlich nach einer längeren Schulung und Einweisung ausführen könnte, wobei ich aus Unternehmenssicht schon die wirtschaftliche Vertretbarkeit anzweifeln könnte, zumal die Abteilung starker Führung bedarf, die ich aus fachlicher Sicht erst noch erwerben muss. Ebensolche Möglichkeiten gibt es in anderen, noch schulungsintensiveren Bereichen.

Gleichzeitig habe ich offene externe Bewerbungen für Jobs unterhalb meiner bisherigen Ebene aber immerhin in meinem Ursprungsbereich sowie ein Vorstellungsgespräch auf gleicher Ebene allerdings nur für eine Elternzeitvertretung.

So, die Fragestellung lautet:

1.) Abfindung nehmen und auf externe Jobs hoffen bzw. Weiterbilden? 2.) relativ sicher zu erlangenden Job in niedriger Hierarchieebene (aber ohne Gehaltsverlust) 3.) Führungsposition einfordern, obwohl man die zu erwartenden Einsprüche der GL nachvollziehen kann?

Mercí zdophers

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Community-Antworten (9)

A
Angie

21.06.2016 um 15:02 Uhr

Hallo zdophers wieso endet deine Freistellung am 4.7.16? warum Neuwahlen? Wenn Ihr im normalen Rhythmus gewählt habt endete der § 13 Abs. 2 Punkt 1 in diesem Jahr am Tag der Wahl. Die Freistellung erfolgt im Allgemeinen für eine Wahlperiode. Dies kann nur vom BR geändert werden. Bitte kurze Info Angie

P
Pjöööng

21.06.2016 um 15:07 Uhr

Zitat (Angie): "Die Freistellung erfolgt im Allgemeinen für eine Wahlperiode. Dies kann nur vom BR geändert werden."

Dem würde ich aber auf das heftigste widersprechen wollen.

Neuwahlen am 04.07. halte ich aber auch für sehr unwahrscheinlich.

Ansonsten gilt: Chancen und Risiken der drei Alternativen sorgfältig bewerten (eine Visualisierung kann dabei sehr hilfreich sein) und dann entscheiden.

A
Angie

21.06.2016 um 15:26 Uhr

Die Änderung der Belegschaftsstärke vor oder nach dem Termin "24 Monate nach dem Wahltag" ändert nichts an der Freistellung oder der Betriebsratsanzahl .
Deshalb ist es wichtig warum hier neu gewählt werden soll.

Ansonsten ist im § 38 Abs. 4 Satz 2 geregelt, dass innerhalb 1 Jahres nach Beendigung der Freistellung dem BR Mitglied die Möglichkeit gegeben werden muss eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Bei drei vollen aufeinanderfolgenden Amtszeiten erhöht sich die Zeit auf 2 Jahre. Dies gilt auch dafür dass der Arbeitsplatz in der Zeit der Freistellung weggefallen ist.

Ich würde mich hier Anwaltlich beraten lassen.

LG Angie

P
Pjöööng

21.06.2016 um 15:30 Uhr

Zitat (Angie): "Die Änderung der Belegschaftsstärke vor oder nach dem Termin "24 Monate nach dem Wahltag" ändert nichts an der Freistellung oder der Betriebsratsanzahl ."

Durch Wiederholen wird es auch nicht richtig!

Z
zdophers

21.06.2016 um 15:35 Uhr

Hallo Angie,

auch wenn für die Abgabe einer Einschätzung anhand gegebener Fakten die Erläuterung dieser Fakten eher unnötig ist, hier dieselbe:

Am 04.07. findet die konstituerende Sitzung einer durch Übergangsmandat betreuten Firma nach Betriebsübergang statt, womit dieses Übergangsmandat endet.

Somit werden die ehemals vom Betriebsübergang betroffenen Mitarbeiter nicht mehr meinem BR zugerechnet und wir fallen weit unter 200 Mitarbeiter, was den AG dazu anregen kann, mir im Einklang mit gültiger Rechtsprechung unverzüglich meinen Arbeitsbereich (sic) wieder zuzuweisen.

Gleichzeitig endet somit auch die BR-Zugehörigkeit von 2 übergegangenen BRM sowie aller Ersatzmitglieder wodurch wir unter die vorgesehene Anzahl von BRM fallen (§80 Abs 2 Satz 2) und somit die Verpflichtung des aktuellen BR Neuwahlen einzuleiten auslöst.

Spannend?

Spannend.

T
TriererBub

21.06.2016 um 15:46 Uhr

Hallo Angie,

schau dir mal folgendes Urteil unter dem Link an: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7B590D923D-371D-40F6-94EB-2F9B006F438C%7D . Ausserdem würde ich mir mal die Personalplanung für die kommenden Monate vorlegen lassen.

Oder aber über die Einigungsstelle prüfen lassen ob eine komplette Freistellung möglich ist:

„Für Betriebe, deren Belegschaftsstärke in der Regel 200 Arbeitnehmer nicht überschreitet, kann in Ausnahmefällen nach dem Grundtatbestand des § 37 Abs. 2 BetrVG die völlige oder teilweise Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes geboten sein, wenn diese Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist.“, LG

G
gironimo

21.06.2016 um 17:11 Uhr

Wenn Du über die Arbeit nach der Freistellung ernsthaft nachdenkst, musst Du mit dem AG auch den § 38 Abs. 4 BetrVG diskutieren. Also (mindestens) 1 Jahr Anspruch auf "Wiedereingliederung". Da kann man so manches an beruflicher Entwicklung nachholen.

Aus dieser Warte wäre zu prüfen, welche Optionen sich da im Betrieb eröffnen.

S
Samsonxxx

22.06.2016 um 10:35 Uhr

Ich würde 2.) relativ sicher zu erlangenden Job in niedriger Hierarchieebene (aber ohne Gehaltsverlust) wählen Ohne Gehaltsverlust, was willste denn mehr?

C
celestro

22.06.2016 um 11:16 Uhr

"Ohne Gehaltsverlust, was willste denn mehr?"

In der Hirarchieebene bleiben, wo er vor der Freistellung war ?

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