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Minijobber im BR

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Pauli123
Apr 2023 bearbeitet

Servus,

gibt es rechtliche schwierigkeiten, wenn ein Minijobber im BR der nicht vollfreigestellt ist sich durch vorrübergehnde freistellung quasi vollfreistellt, da seine Vertragsstunden mit den BR Aufgaben ausgereizt sind?

Gruß

Pauli

24405

Community-Antworten (5)

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Pauli123

14.04.2023 um 20:56 Uhr

betriebsgröße 120 MA

C
celestro

15.04.2023 um 00:45 Uhr

Wenn der Minijobber auch wirklich BR-Arbeit verrichtet ... Nein.

M
Moreno

16.04.2023 um 17:43 Uhr

Celestro was hat das damit zu tun? Selbst wenn er sich am Pimperle spielt gibt es keine Schwierigkeiten!

C
celestro

16.04.2023 um 18:34 Uhr

Dann glaub das mal ruhig.

M
Muschelschubser

17.04.2023 um 11:43 Uhr

Bei der Befreiung nach §37 BetrVG (2) gibt es nach oben hin keine zeitliche Begrenzung. Das kann auch de facto auf eine vollständige Befreiung hinauslaufen, sofern entsprechende Aufgaben vorliegen.

Allerdings ist der Gegenstand dieser vorübergehenden Freistellung eine konkret zu erledigende Betriebsratsaufgabe. Ist diese erledigt, hat der AN die normale Arbeit wieder aufzunehmen.

Streng genommen, muss sich das BRM beim Vorgesetzten abmelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeiten nennen. Insofern wäre ich vorsichtig damit, sich einfach nur regelmäßig die Falten aus dem Sack schlagen zu wollen.

Grundsätzlich muss man die Gründe der Abmeldung zwar nicht weiter ausführen. Aber wenn der Vorgesetzte in seiner Abteilung z.B. "Land unter" vermeldet, dann kann es u..U. sein dass sich das BRM über die Art und Dauer der BR-Tätigkeit rechtfertigen muss.

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