Erstellt am 12.04.2023 um 13:53 Uhr von moreno
Wenn der AG Kenntnis davon hat aber es ihn nicht stört geht's den BR auch nichts an.
Erstellt am 12.04.2023 um 15:30 Uhr von Muschelschubser
Wie hat denn der BR Kenntnis darüber erlangt?
Ist es den BRM selbst aufgefallen, oder wurde sie angeschwärzt?
Wenn der BR selbst lediglich einen Verdacht aufgrund eigener Beobachtungen hat, würde ich auch die Füße stillhalten.
Wenn es dem BR von einem MA zugetragen wurde, dann besteht immer die Möglichkeit dass es auch dem AG gesteckt wird. Hier könnte der BRV höchstens mal die Gärtnerin beiseite nehmen und mit den Vorwürfen konfrontieren. Sie sollte aus dem Gespräch mitnehmen, dass bei Zutreffen der Vorwürfe, sie sich auf dünnem Eis bewegt.
Vielleicht hilft ja der Wink mit dem Zaunpfahl, dass zumindest die erwartete Arbeit erledigt wird. Mehr würde ich als BR aber auch nicht tun.
Zum einen, ist das (wie oben schon beschrieben) Sache des AG, und ich würde mich als BR nicht für Dinge vor den Karren spannen lassen, die eigentlich dem AG obliegen. Und zum anderen würde ich sowieso keine Schritte unternehmen, die im Grunde auf Mutmaßungen aufbauen.