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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

kündigung für geringfügige Handgreiflichkeit

I
infro4
Jan 2018 bearbeitet

Mahlzeit !!! Ein langjähriger Mitarbeiter unserer Firma hat bei einem Verbalen Streit unter drei Kollegen, leicht gegen das Schienbein eines anderen ( Der als Unruhestifter/Provokateur gilt schreiben an Chef die sind alle Faul nur ich nicht ) getreten, leichte Hautabschürfungen leicht Rot Aussage vom einem Ersthelfer : bei Kindern sagt man " Pusten abwischen weiter machen " der Kollege ist darauf hin ins Krankenhaus und hat sich krankschreiben lassen . Der Chef möchte den Kollegen der getreten hat nun fristlos entlassen wegen Tätlichkeiten gegen AN. Bei geringfügige Tätlichkeit muss nicht zwangsläufig entlassen werden !! Eine weitere Beschäftigung ist nicht zumutbar für den AG Regressanspruch stellt der AG auch
was meint ihr ???? Bitte um eure Hilfe !!

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Community-Antworten (7)

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Pickel

28.11.2017 um 13:37 Uhr

Fakt ist im ersten Schritt nunmsl das ärztliche Attest. Und das besagt (vermutlich) dass die Handgreiflichkeit so schwer war dass die eine AU herbeiführte. Damit sind wir aus der Geringfügigkeit raus.

K
kratzbürste

28.11.2017 um 13:49 Uhr

Schreibt bei der Anhörung eure Bedenken (keine "Entschuldigungen" die die Tat grundsätzlich bestätigen) und lasst das Gericht entscheiden. Empfehlt dem Kollegen einen guten Fachanwalt, denn er muss ja klagen.

A
anwatec

28.11.2017 um 14:27 Uhr

nach den Erfahrungen in unserem Haus, kann ein solcher Fall so oder so ausgehen. Kommt sicher auf den Richter an, aber es handelt sich um ein Verhalten, bei dem eine Kündigung schon gut durchgehen kann. Es kommt sicher auf die Begleitumstände an

M
Moreno

28.11.2017 um 16:25 Uhr

infro4 wäre toll wenn Du uns berichten würdest wie der Fall....sollte es einen geben vor Gericht ausgegangen ist. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorredner an, auch Pickel ein Tritt vor das Schienbein ist kein Kavaliersdelikt, wenn auch verständlich....man sollte so was, wenn überhaupt, ohne Zeugen machen :-)

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Challenger

28.11.2017 um 17:41 Uhr

Zitat : Bei geringfügige Tätlichkeit muss nicht zwangsläufig entlassen werden !!

Es kommt meines Erachtens nicht darauf an, ob die Tätlichkeit geringfügig ist, sondern vielmehr darauf, ob die Tätlichkeit so schwerwiegend ist, dass sie gleich mit einer fristloser Kündigung geahndet wird, ohne das eine vorherige Abmahnung vielleicht ausgereicht hätte.

I
infro4

01.12.2017 um 14:08 Uhr

also zur Info !!! Der Chef ist voll abgegangen !!! wir haben der kündigung wiedersprochen und unsere bedenken geäußert. es nicht entschuldigt und auch nicht für gut geheißen ( Tätlichkeit ) ohne absicht . Er hat sich bedankt das der BR für Schlägereien sei und wollte auch ein Aushang am schwarzen brett machen . er hat nur eine Seite gelesen und nicht nachgefragt. ob die angaben stimmen wer weiß das, Egal er hat trotzallem fristlos Gekündigt und ist voll angepisst vom BR weil der Kollege jetzt natürlich eine Kündigungsschutzklage einreicht . Danke

C
celestro

01.12.2017 um 15:34 Uhr

"und ist voll angepisst vom BR weil der Kollege jetzt natürlich eine Kündigungsschutzklage einreicht."

Dann soll er sich mal informieren ... denn der Kollege kann dies auch dann tun, wenn Ihr "zugestimmt" hättet.

"Er hat sich bedankt das der BR für Schlägereien sei und wollte auch ein Aushang am schwarzen brett machen ."

da habt Ihr ihm dann sicher gesagt, daß Ihr ihm das juristisch um die Ohren hauen werdet ?

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