Freistellung Nachrücker
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn ein freigestellter Betriebsrat in seiner Amtzeit kündigt (die Freistellung wurde durch Verhältniswahl gewählt), bekommt der Nachrücker von seiner Liste, mit dem er in die BR Wahlen aufgetretet ist, automatisch die Freistellung als Nachrücker oder ist hier die Vorschlagsliste bei Freistellungswahlen ausschlaggebend? Denn auf der Vorschlagsliste bei den Wahlen der Freistellung war nur sein Name drauf, aber bei den BR Wahlen waren wir mehrere. Die BR Wahlen wurden als Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Wäre sehr dankbar, wer Ihr mir hier weiterhilft und auch mitteilt, wie die Regelung ausschaut und vielleicht wo sie zum nachlesen verankert ist.
Vielen Dank!
Community-Antworten (5)
12.04.2023 um 16:29 Uhr
Es sollte jemand freigestellt werden der wenigstens ein bisschen Verständnis für demokratische Wahlen hat und nicht vollständig beratungsresistent ist.
12.04.2023 um 17:22 Uhr
Da bin der gleichen Meinung! Aber von welcher Liste wird der Nachrücker für die Freistellung gezogen? Liste die für BR Wahlen oder Liste Freistellung?
12.04.2023 um 17:31 Uhr
"Es sollte jemand freigestellt werden der wenigstens ein bisschen Verständnis für demokratische Wahlen hat und nicht vollständig beratungsresistent ist."
Zusammenhang?
"Aber von welcher Liste wird der Nachrücker für die Freistellung gezogen?"
Selbstverständlich von der Freistellungsliste ... da stand aber nur 1 Name drauf und daher müsst ihr die Freistellung komplett neu bestimmen.
12.04.2023 um 17:43 Uhr
Es gibt schon zwei Beiträge unter "Cakirerde" mit der selben Frage.
12.04.2023 um 17:51 Uhr
Hi Celestro, Vielen Dank für die klare Aussage und für die Unterstützung!
Leider sind wir nicht alle als Juristen auf die Welt gekommen, finde es toll, dass es hilfsbereite Menschen wie dich hier gibt ??
So klar und deutlich hast Du die Frage beantworten, dass auch ein Anfänger es versteht!
Catweazle, sorry aber jeder fängt mal neu an, aber trotzdem danke!
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