Erstellt am 11.04.2023 um 19:04 Uhr von sbvfrank
liegt eine Schwerbehinderung vor?
Erstellt am 12.04.2023 um 08:00 Uhr von IlkaB
Wie groß ist das Unternehmen? Größere Unternehmen können sich da kaum rauswinden bzw. sinnhaft erklären, warum von n-hundert Mitarbeitern nicht eine ihre Stunden reduzieren kann, ohne dass die Firma den Bach runtergeht. Bei kleinen Betrieben ist das in der Tat manchmal schwierig.
Wie lange möchte deine Kollegin reduzieren; dauerhaft oder erst einmal für ein Jahr oder zwei? Es gibt Brückenteilzeit, damit könnte sie zwischen einem und fünf Jahre reduzieren und hat ein Recht auf die Rückkehr in Vollzeit danach.
Erstellt am 12.04.2023 um 08:32 Uhr von moreno
Aber der BR kann da nur versuchen zu vermitteln. Den möglichen Rechtsanspruch müsste sich der AN selber einklagen. Da ist es erstmal egal ob ein mittleres oder großes Unternehmen ob Teilzeit unbefristet oder Brückenteilzeit.
Erstellt am 12.04.2023 um 09:42 Uhr von RudiRadeberger
Wenn mehr als 15 AN im Betreib beschäftigt sind und du schon länger als sechs Monate dort arbeitest, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung deiner Arbeitszeit. Siehe §8 TzBfG.
Dafür braucht der AN keinen BR.
Erstellt am 12.04.2023 um 13:07 Uhr von Timm
So einfach ist es nicht,
im §8TzBfG Abs.4 findest man folgendes: "betriebliche Gründe"
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
Erstellt am 12.04.2023 um 13:53 Uhr von wdliss
"wesentlich beeinträchtigt" und "unverhältnismäßige Kosten".
Da wird ein Arbeitsrichter aber ein bischen mehr verlangen als "das geht aus personellen Gründen nicht".
Erstellt am 12.04.2023 um 15:33 Uhr von celestro
"Da wird ein Arbeitsrichter aber ein bischen mehr verlangen als "das geht aus personellen Gründen nicht"."
Zustimmung!