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Telearbeit zurück ins Büro

S
Sonnenbrille
Apr 2023 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter ist seit fast 3 Jahren ausschließlich im Homeoffice, hat nach mündlicher Vereinbarung seine Wohnung am Betriebsstandort damals gekündigt. Jetzt soll der Mitarbeiter alle 14 Tage für 3 Tage ins Büro kommen, auf eigene Kosten. Der Arbeitsweg ist einfach 400 KM weit. Ist diese Maßnahme eine Versetzung im Sinne des BetrVG und somit Mitbestimmungspflichtig?

Danke für Eure Antworten

22602

Community-Antworten (2)

K
Kampfschwein

10.04.2023 um 21:19 Uhr

Rechte des Betriebsrates beim „Home Office“ DGB Rechtsschutz GmbH https://www.dgbrechtsschutz.de › details › anzeige

E
EDDFBR

11.04.2023 um 17:09 Uhr

Moin,

es handelt sich hier um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung, denn es geht um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die entweder:

  • Länger als einen Monat dauern wird oder
  • Mit einer erheblichen Änderung der äußeren Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist Fitting (29. Aufl, RN 123 zu §99 BetrVG).

Beide Punkte treffen im beschriebenen Fall zu. Als "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs" gilt lt. Fitting (29. Aufl, RN 143 zu §99 BetrVG) die Entsendung eines AN zu einem anderen Arbeitsort. Dort heisst es "Der Ortswechsel wird schon nach allgemeiner Anschauung als Versetzung angesehen".

Ein Widerspruchsgrund des BR nach §99 wäre dann die Benachteiligung des von der personellen Maßnahme (Versetzung) betroffenen AN. Hierbei wird ein längerer Arbeitsweg, ggf. verbunden mit der Notwendigkeit eines Nebenwohnsitzes als Benachteiligung angesehen (Fitting, 29. Aufl, RN 242 zu §99 BetrVG).

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