Betriebsvereinbarung Telearbeit
Hallo liebe Kollegen,
wir wollen bei uns im Betrieb eine Vereinbarung für Telearbeit einführen. Grundsätzlich begrüßt der Betriebsrat das, es sichert Mitarbeitern mehr Freiheiten.
Nun stellt sich aufgrund unserer Struktur jedoch die Frage, ob einzelne Mitarbeiter aus der Betriebsvereinbarung exkludiert werden müssen:
Grundsätzlich soll jeder Mitarbeiter 20% der Arbeitszeit zu Hause verbringen dürfen. Es ist keine Pflicht, sondern eine Offerte des Arbeitgebers.
Einige unserer Kollegen arbeiten jedoch in Betriebsteilen, die keine Möglichkeit bieten das Büro zu besuchen - als Beispiel unser Büro ist in Berlin, jedoch haben wir einen Vertriebler in Dresden, der natürlich zu 100% zu Hause arbeitet. Der Arbeitsort Dresden ist auch im Arbeitsvertrag vermerkt.
Jedoch habe ich bedenken, ob die Betriebsvereinbarung nicht für diese Kollegen negative auswirkungen haben kann. Sie gilt im gesamten Betrieb, also auch in diesen 1 Person Betriebsteilen.
Kann man diese Kollegen aktiv aus der Betriebsvereinbarung ausklammern? Ist das nötig, da es hier um das kollektive Günstigkeitsprinzip geht? Ist es nicht nötig, da der Arbeitsplatz im Arbeitsvertrag auch bei Zugehörigkeit zum Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung überwiegt?
Ich möchte nicht, dass durch diese grundsätzlich gute Vereinbarung eine Möglichkeit entsteht unliebsame Mitarbeiter aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung unter Druck zu setzen bzw. zu entsorgen.
Community-Antworten (3)
10.06.2021 um 18:13 Uhr
das ist doch alles regelbar. Entweder man nimmt eine bestimmte Gruppe MA schon im Geltungsbereich der BV aus, oder man regelt als BR und AG die Besonderheiten dieser Gruppe endlich mal. Hätte für die Kollegen sogar Vorteile, da es Rechtssicherheit schaffen würde. Das Handlungsfeld hat der BR doch eh schon
10.06.2021 um 20:40 Uhr
Zieht einen Sachverständigen hinzu, der euch bei der Erstellung der BV hilft (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
11.06.2021 um 09:34 Uhr
Wir haben bei unserer auch wie Ganther beschrieben, eine Gruppe von MA herausgenommen. Wir haben ein Chemie-Labor, da ist es nicht möglich Homeoffice/Telearbeit zu machen. Bei uns haben alle MA die im Homeoffice arbeiten auch einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Da sollte man auch drauf achten, dass die MA, welche dann dauerhaft in Homeoffice wechseln einen Änderungsvertrag erhalten. Ein Sachverständiger schadet auf keinen Fall.
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