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Nachbesetzung Freistellung BR

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Cakirerde
Apr 2023 bearbeitet

Liebe Experten,

wie ist den die Regelung, wenn ein freigestellter Betriebsrat in seiner Amtzeit kündigt (die Freistellung wurde durch Mehrheitswahl gewählt), bekommt der Nachrücker von seiner Liste automatisch die Freistellung? Die BR Wahlen wurden als Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.

Vielen Dank!

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Community-Antworten (10)

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Catweazle

06.04.2023 um 21:03 Uhr

Der Nachrücker mit den meisten Stimmen nach der Freistellungswahl bekommt die Freistellung. Egal auf welcher Liste er bei der BR-Wahl stand.

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Cakierde

06.04.2023 um 22:52 Uhr

Vielen Dank für die Antwort! Ist es im Betriebsverfassungsgesetz verankert die Regelung? Wenn es Verhältniswahl wäre, würde der Nachrücker der Liste die Freistellung bekommen, oder?

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Catweazle

06.04.2023 um 23:15 Uhr

In der WO. Das funktioniert genauso wie bei der BR-Wahl.

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Cakierde

07.04.2023 um 14:38 Uhr

Wie wird aber in diesem Fall der Nachrücker festgelegt? Wird nochmal gewählt oder nimmt man die damalige Liste und nimmt dann den nächsten?

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Cakierde

08.04.2023 um 06:08 Uhr

Gilt es auch für die Nachbesetzung? Würde bedeuten, es werden wieder Kandidaten aufgestellt und das Gremium wählt den freizustellenden Betriebsrat. Hat jeder eine Stimme? 35 Betiebsräte sind es insgesamt und von der einen Liste mehr und von den anderen Listen vereinzelte die im BR Gremium sitzen. Vielen Dank!

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Catweazle

08.04.2023 um 10:32 Uhr

Es wird erst neu gewählt wenn es keine Nachrücker auf der Liste des Ausgeschiedenen mehr gibt. Siehe meine erste Antwort.

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Cakierde

08.04.2023 um 11:34 Uhr

Hallo Catweazle, Danke für deine Antwort! Das heißt, auch wenn die Freistellung der Betriebsräte nach den BR Wahlen durch eine Vorschlagsliste (Namenswahl) gewählt wurde, bekommt automatisch der Nachrücker der gleichen Liste des ausgeschiedenen freigestellten Betriebsrats die Freistellung, korrekt? Viele Behaupten, dass bei Namenswahl bei der Freistellung nicht der Nachrücker die Freistellung bekommt, sondern das BR Gremium den zu freizustellenden nochmal wählt, auch wenn auf der Liste ein Nachrücker ist. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn Du mir mitteilen würdest, wo ich diese Regelung nachlesen kann. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!

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Catweazle

08.04.2023 um 15:57 Uhr

Deine Frage ist jetzt ein paar mal beantwortet worden. In deinem Beitrag vom 31. 3. steht ein Link zum nachlesen.

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Cakierde

09.04.2023 um 02:56 Uhr

Du hast Recht, aber es wir mich in den nächsten Wochen treffen. Ich bin der Nachrücker und es gibt unterschiedliche Aussagen. Die einen meinen, weil die Freistellung ein Namenwahl war, dass der Nachrücker nicht automatisch die Freistellung bekommt, sondern das Gremium den freizustellenden Betriebsrat wählt. Und die anderen meinen, dass die Freistellung in der Liste, als dem Nachrücker zugeordnet wird. Und dann auch aussagen wie, dass bei einer Verhältniswahl (Listenwahl) bei der Freistellungswahl es berechtigt, beim Nachrücken die Freistellung in der Liste zu behalten und bei Mehrheitswahl eben nicht. Bin echt sehr durcheinander und wie gesagt tretet mein Kollege zurück und ich rücke nach und möchte meine Rechte wissen.

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Cakierde

11.04.2023 um 17:41 Uhr

Catweazle noch eine Frage: Meinst Du mit der Liste, die Liste mit dem man zur BR Wahlen aufgetreten ist oder die Vorschlagsliste für die Freistellungswahlen? Den bei den BR Wahlen hatten wir 16 Kandidaten und nur zwei haben einen Sitz bekommen und bei den Freistellungswahlen war der Listenführer alleine als Kandidat auf der Vorschlagsliste. Wenn diese Vorschlagsliste gemeint ist, dann wäre sie ausgeschöpft und mann müsste den Kandidaten zur Freistellung neu wählen, oder? Danke Dir!

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