Erstellt am 02.10.2018 um 13:21 Uhr von celestro
Ob der AG eine frei gewordene Stelle überhaupt wieder besetzt ist seine Entscheidung. Ich wüßte daher nicht, wie man dann eine Versetzung aussetzen sollte.
Erstellt am 02.10.2018 um 14:48 Uhr von rtjum
nee, aber ihr könnt dem AG klar machen, dass ihr z.B. Überstunden in der Abteilung nicht genehmigen werden wenn ihr jetzt schon entsprechende Befürchtungen habt
Erstellt am 02.10.2018 um 16:32 Uhr von hansimglueck
Ihr könnt der Versetzung die Zustimmung verweigern, wenn ihr Nachteile für den Betroffenen seht (§ 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG)
Erstellt am 02.10.2018 um 17:10 Uhr von celestro
das irgendwann die freiwerdende Stelle wieder besetzt werden KÖNNTE ist aber wohl kaum ein Nachteil im Sinne des § 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG, oder ?