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Nachbesetzung frei gewordener Stelle

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#Silke18
Okt 2018 bearbeitet

Dürfen, müssen bzw. können wir die Nachbesetzung einer frei gewordenen Stelle einfordern und deswegen die Versetzung des Mitarbeiters erstmal aussetzen ?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

02.10.2018 um 15:21 Uhr

Ob der AG eine frei gewordene Stelle überhaupt wieder besetzt ist seine Entscheidung. Ich wüßte daher nicht, wie man dann eine Versetzung aussetzen sollte.

R
rtjum

02.10.2018 um 16:48 Uhr

nee, aber ihr könnt dem AG klar machen, dass ihr z.B. Überstunden in der Abteilung nicht genehmigen werden wenn ihr jetzt schon entsprechende Befürchtungen habt

H
hansimglueck

02.10.2018 um 18:32 Uhr

Ihr könnt der Versetzung die Zustimmung verweigern, wenn ihr Nachteile für den Betroffenen seht (§ 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG)

C
celestro

02.10.2018 um 19:10 Uhr

das irgendwann die freiwerdende Stelle wieder besetzt werden KÖNNTE ist aber wohl kaum ein Nachteil im Sinne des § 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG, oder ?

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