W.A.F. LogoSeminare

Leiharbeiter BR Zuständigkeitsbereich

C
ChristianPfalz
Jan 2018 bearbeitet

Nochmal ein Hallo!

ab wann ist der BR für einen Mitarbeiter / Leiharbeiter/ Gastarbeiter/ Subunternehmer zuständig. Gleich ab dem ersten Tag oder gibt es da Fristen. Glaube wenn ich mich recht erinnere , für Mitarbeiter vom ersten Tag an und für Leiharbeiter und Gastarbeiter erst nach 3 Monaten. Oder Irre ich mich da

1.701013

Community-Antworten (13)

C
Challenger

25.09.2016 um 15:10 Uhr

Tach auch Christian,

  1. Sofern bei Euch Leiharbeiter zum Einsatz kommen sollen, seid Ihr als BR nach §99 BetrVG zu beteiligen. Es handelt sich um eine Einstellung. Vergleich §14 Arbeitnehmerüberlassungs- gesetz. Wenn Leiharbeiter bei Euch im Einsatz sind,dann habt Ihr zB das volle Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, sowie bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs.1 Nr.2+3 BetrVG und zwar vom ERSTEN Arbeitstag an.

  2. Was verstehst Du unter Gastarbeiter ?

  3. Sind bei Euch Subunternehmer im Einsatz ? Wenn ja, welche Tätigkeiten verrichten diese ?

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 15:15 Uhr

Danke Challenger

Gastarbeiter aus anderen Filarien. Subunternehmer für Montagetätigkeiten.

Und ab und an Security

G
gironimo

25.09.2016 um 16:07 Uhr

Der BR ist im Zuge seiner Zuständigkeit immer sofort zuständig. Jeder AN, der vom AG in den Betrieb integriert werden soll, muss zunächst durch die Mühlen des BR. Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an.

Ist derjenige dann da, seit ihr von dem Augenblick an zuständig.

C
Challenger

25.09.2016 um 16:09 Uhr

Hallo Christian, für die MA aus anderen Filialen gilt das Gleiche wie für Leiharbeiter. Zur Vermeidung von Wiederholungen siehe Ausführungen zu Ziffer 1. Wenn Subunternehmer tatsächlich Montagearbeiten bei Euch durchführen, die von Euerem Betriebszweck abgrenzbar sind, handelt es sich offensichtlich um Arbeiten auf Werkvertrags- basis. Also keine Mitbestimmung. Aus Zeitmangel kann ich derzeit nicht prüfen,wie es sich beim Einsatz von Security verhält. Vielleicht können andere Kollegen hier aushelfen.

G
gironimo

25.09.2016 um 16:18 Uhr

Bei Security wäre zu hinterfragen, ob diese Tätigkeit nicht ohnehin bei Euch fremd vergeben isr.Also Thema Werkvertrag usw.

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 16:20 Uhr

Danke euch! Ihr habt mir schon mehr als genug geholfen. Tausend Dank! Schönes Restwochenende.

C
Challenger

26.09.2016 um 14:48 Uhr

Tach auch Christian, zu Deinem Beitrag vom 23.09 sind keine weiteren Antworten mehr möglich. Deshalb zum Thema GBR : Was heißt hier, wurde schon versucht, oder AG will nicht. Völlig unerheblich denn :

  1. Bestehen in einem Unternehmen mehrere BR'te, dann ist nach §47 Nr.1 BetrVG ein GBR zu bilden. In der Regel obliegt dem BR des Hauptsitzes/Hauptverwaltung diese Augabe. Existiert dort Kein BR, ist der BR des größten Betriebes gefordert, für die Bildung des GBR zu sorgen. Die Bildung des GBR gehört zu den Pflichtaufgaben der BR'te.

  2. Für alle Betriebe ohne BR kann der GBR nach §17 Nr.1 BetrVG einen Wahlvorstand zur Durchführung von Betriebsratswahlen einsetzen. Betriebsratswahlen bestellen.

C
ChristianPfalz

26.09.2016 um 20:07 Uhr

Hallo Challanger. GBR. wurde schon mal geprüft, läuft nicht, da jede Filiale einzeln Regional im Handelsregister als GmbH eingetragen ist. Selbst in der letzten Schulung wurde es vom Referenten geprüft und bestätigt. Einzige Möglichkeit: KBR, und das haben vor uns schon viele versucht, ohne Erfolg! Woran es lag? kann ich nicht sagen, wir bekommen darüber keine Infos. Jedenfalls beim letzten Versuch ,war es ,dass 2 Maulwürfe in den BR dabei waren. Von daher, man muss aufpassen wem man vertraut (leider).
Jedenfalls ,unser Unternehmer ist kein Dummer und sein Stabsgefolge haben schon so ihre tricks.

D
DummerHund

26.09.2016 um 22:37 Uhr

@ChristianPfalz Sorry wenn ich das mal vorweg nehme, aber vwenn man Dich hier liest bekommt man Schüttelfrost. Zunächst mein "Test" im anderem Thread war nur der Test ob ich unter dem Namen gesperrt bin oder nicht.. Deine Masse nan Anfragen lassen mich drauf schliessen das du im Betriebsrat nocht nicht all zu lange vertreten bist. Dann nämlich auch kämen Fragen und Antworten struckturierter. So kann man erstmal nur den Kopf schütteln und sich selber 20 Jahre zurück versetzen. Dann jedenfalls sehe ich mich in etwa in der Situation. wie in dem Thread mit den Überstunden dar gelegt. Nur sage ich Dir gleich, lasse Dir auch mal was von den Kollegen hier sagen und versuch es nicht gleich wieder zu ersticken mit Argumenten aus der Betriebsrätlichen Grundschulzeit.Und so komme ich zum letzen Thraed zurück, den der Betreiber als geschlossen an sieht. Überstunden sind Genehmigungspflichtig durch den BR, da kann sich ein AG winden und wenden wie er will. Er mus sie beim BR beantragen. Tut er es nicht macht er sich strafbar. § 23 ist ja bereits genannt. Der Umstand das dies ja die einzelnen Abteilungen mit ihren Abteilungsleitern machen oder erledigen entbindet der AG nicht von seiner schuld. Ausreden wie , er weiss ja nicht von allem ist hier mit Dessinteresse und mangelder Führung gleich zu stellen. Fakt ist er trägt die Verantwortung. Schlimmer allerdings ist wie ihr als BR damit um geht. (Aus dem Kopf: wir unterschreiben keine Überstunden):. Hallo was ist denn das für ne Aussage als BR. Seit ihr bei Wünsch Dir was, oder aber habt ihr ein Amt inne wo es nicht nur um die Zukunft der Firma und der Familien geht. Ich glaub ich muss es doch noch so machen wie Globus und nach der Adsesse fragen um dich in den After Eight zu treten. Ein BR hat die Pflicht dafür zu sorgen das die zugunsten des AN gemachten Gesetze eingehalten werden. Nicht" wir wollen mal schauen", oder Sonstiges. Sowas ist einfach Mist und nicht im Sinne der AN. Und Folge bitte den Worten. Nicht im Sinne der AN. Eure persönliche Meinung ist hier nicht gefragt. Nächstes Thema, AG sprengt BR: Totaler Quatsch. Dies ist nur möglich in einem Fall wie du es hier dar stellst. BR ist zu schwach sich in den Rechten durch zu setzen, also setzt der AG den § 23 gegen den BR an; wenn dieser doch so Blöde iss. Sorry für meine Ehrlichkeit, aber so ist es nun mal. Die Beispiele die Du nennst wo ein BR den Betrieb fast an den Ruin gebracht hat. Hat der dir bekannte Artikel auch aus gesagt wie die ganze Sache verlaufen wäre wenn der AG sich an die Vorschriften gehalten hätteund Vorab den Betriebsrat invollviert hätte?????? Solche Beispiele fallen immer ins Bodenlosen wenn man den Umkehrschluss nicht zieht. @ChristianPfalz Ist nicht Böse gemeint, aber nimm auch mal Ratschläge an.

C
ChristianPfalz

26.09.2016 um 23:32 Uhr

Hallo @ DH..... Ich danke Dir in erster Linie für Deine offene, ehrliche und was mir ganz besonders wichtig ist Konstruktive Kritik. Ich bin ,muss ich ehrlich zugeben , noch etwas frisch in diesem Amt. Und das wir etwas schwach bestellt sind, muss ich leider mit einer Träne im Auge auch zugeben. Niemand kennt sich wirklich sehr gut aus. Und ,es soll jetzt keine Ausrede sein warum manches nicht so rund läuft, aber wir haben keinen Freigestellten BRV, wir verrichten alle noch unsere Arbeit und BRarbeit verrichten wir nach der Arbeit, soweit es geht. Des weiteren, unser jetziger GF hat Jura studiert und hat auch schon ein 10.000Mann Firma geleitet und mit einem BR ,der natürlich mit jeder Situation zurecht gekommen ist. Quasi, wir sind für ihn ein gefundenes Fressen. Wir kriegen es auch nicht gezeigt, wir lernen uns erst rein und fragen uns durch. Ist für manch einer hier vielleicht Kleinigkeiten, aber man muss auch bedenken, jeder hat mal klein angefangen. Für meine Wenigkeit habe ich mich dennoch der Herausforderung gestellt und habe eine neue Wahl angesetzt und nochmals eine BR bestellt. Und alle, gingen sie auf mich los ( ALLE) Trotzdem bin ich eisern meinen Weg gegangen. Ich lasse mir das nicht nehmen. So Eigenlob vorbei.

Und um Deine Nachricht zu beantworten. Ich versuche aus jeder Kritik etwas heraus zu nehmen, nur manche hier die Kritisieren nicht, die ziehen einen runder, und sind nicht wirklich hilfreich. Und da block ich dann ab. Werde schon auf Arbeit genug versucht runtergezogen zu werden. Ist eher Eigenschutz. Das wir als BR die Interessen der AN vertreten und das zu 100% wissen wir, wobei ich manchmal echt am überlegen bin, denn manche Mitarbeiter sehen und erkennen nicht was wir für sie machen und auch schon erreicht haben. (Undank) Und unser Hauptproblem ,dass gebe ich auch zu, fehlt es uns noch etwas an Struktur, wir wissen manchmal nicht wo wir anpacken müssen, weil es eben auch sehr viele Baustellen in der Firma gibt. Und da wäre es sehr hilfreich ,wir hätten einen Freigestellten.

Und um Dein Thread (Test), war mir schon klar, was Du damit meintest. Und ich habe mir einen kleinen Spass erlaubt. sollte witzig sein. Aber OK! Humor über schreiben ,geht sehr schwer, wenn man nicht gerade einen Witz schreibt.

Und P.S. Ich bin Dir bestimmt nicht böse, ganz im Gegenteil.

C
ChristianPfalz

27.09.2016 um 22:32 Uhr

werden dann Leiharbeiter im Sinne §99 BetrVG auch zur größe des Unternehmen gewichtet. Da wir aktuell 168 Mitarbeiter haben,ohne Gastarbeiter,Subunternehmer und Leiharbeiter. Mit allen zusammen gezählt kämen wir weit über 200 Mitarbeiter. Somit würde uns ein Freigestellter BRV zustehen.

C
Challenger

28.09.2016 um 18:32 Uhr

Tach auch Christian, nach §7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer aus fremden Betrieben, die in Euerer Betriebsorganisation eingegliedert sind, bei einer BR-Wahl wahlberechtigt, sofern sie länger als drei Monate beschäftigt sind.Dazu zählen alle Leiharbeit- nehmer und "Gastarbeiter" aus anderen Filialen.

Vergleich : BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 69/11 -

Meiner Auffassung nach müßtet Ihr auch einen entsprechenden Anspruch auf eine Freistellung haben.

Übrigens : Vor Einsatzbeginn hat der Arbeitgeber nach §99 BetrVG gegenüber dem BR ein Unterrichtungsverfahren einzuleiten und Euere Zustimmung für den Einsatz von Leiharbeitnehmern und/oder "Gastarbeitern" einzuholen.

C
ChristianPfalz

28.09.2016 um 20:53 Uhr

Danke Challenger. Wir werden dies umgehend prüfen lassen und bestellen uns einen Freigestellten. Besten Dank

Ihre Antwort