Erstellt am 09.02.2006 um 17:12 Uhr von Kölner
Ja...bis zum vollendeten 25. Geburtstag am Wahltag!
Erstellt am 09.02.2006 um 17:22 Uhr von jojomunich
Ah! Aber sie gelten nicht als Berufsausbildung-Angehörige, dürfen zum Beispiel über 18 auch nicht die JAV wählen, oder?
Vielen Dank für die Hilfe!
Erstellt am 09.02.2006 um 17:32 Uhr von Kölner
Doch. Jawohl. Sie gehören dazu. Sie sind es.
Denn sonst würde ich das nicht so schreiben...
Erstellt am 09.02.2006 um 18:39 Uhr von jojomunich
Okay, danke. Sorry wenn ich so blöd nachfrage, aber ich bin erst seit heute Vormittag im Thema und muss mich etwas durchbeissen.
Also, wahlberechtigt sind:
Arbeitnehmer bis 18
Alle Azubis bis 25
Alle Volontäre bis 25
aber sonst niemand, oder?
Danke nochmal!
Erstellt am 09.02.2006 um 18:44 Uhr von Kölner
Nur noch der Arbeitgeber.
Nein, natürlich nicht! Das war ein Spass.
Aber Praktikanten könnte es noch treffen und Anlernlinge, Umschüler
und Teilnehmer an berufsvorbereitenden betriebsinternen
Ausbildungsmaßnahmen. Ggf. die vertragliche Abhängigkeit zumn Arbeitgeber prüfen.
Erstellt am 09.02.2006 um 18:53 Uhr von jojomunich
;-))) scherzkeks
Praktikanten haben wir auch einige.
Umschüler etc. werde ich baldmöglichst prüfen.
Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße nach Köln!
Jojo aus München
Erstellt am 09.02.2006 um 18:56 Uhr von Kölner
Sehr gern geschehen. Gruss nach Stoiber-Hauptstadt!