Volontäre über 18 Jahre - fallen die in den Zuständigkeitsbereich der JAV?
Hey! Fallen Volontäre über 18 auch in den Zuständigkeitsbereich der JAV? Beste Grüße Jojo aus München
Community-Antworten (7)
09.02.2006 um 18:12 Uhr
Ja...bis zum vollendeten 25. Geburtstag am Wahltag!
09.02.2006 um 18:22 Uhr
Ah! Aber sie gelten nicht als Berufsausbildung-Angehörige, dürfen zum Beispiel über 18 auch nicht die JAV wählen, oder?
Vielen Dank für die Hilfe!
09.02.2006 um 18:32 Uhr
Doch. Jawohl. Sie gehören dazu. Sie sind es.
Denn sonst würde ich das nicht so schreiben...
09.02.2006 um 19:39 Uhr
Okay, danke. Sorry wenn ich so blöd nachfrage, aber ich bin erst seit heute Vormittag im Thema und muss mich etwas durchbeissen.
Also, wahlberechtigt sind: Arbeitnehmer bis 18 Alle Azubis bis 25 Alle Volontäre bis 25
aber sonst niemand, oder?
Danke nochmal!
09.02.2006 um 19:44 Uhr
Nur noch der Arbeitgeber. Nein, natürlich nicht! Das war ein Spass.
Aber Praktikanten könnte es noch treffen und Anlernlinge, Umschüler und Teilnehmer an berufsvorbereitenden betriebsinternen Ausbildungsmaßnahmen. Ggf. die vertragliche Abhängigkeit zumn Arbeitgeber prüfen.
09.02.2006 um 19:53 Uhr
;-))) scherzkeks
Praktikanten haben wir auch einige. Umschüler etc. werde ich baldmöglichst prüfen.
Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße nach Köln!
Jojo aus München
09.02.2006 um 19:56 Uhr
Sehr gern geschehen. Gruss nach Stoiber-Hauptstadt!
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