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Volontäre über 18 Jahre - fallen die in den Zuständigkeitsbereich der JAV?

J
jojomunich
Jan 2018 bearbeitet

Hey! Fallen Volontäre über 18 auch in den Zuständigkeitsbereich der JAV? Beste Grüße Jojo aus München

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

09.02.2006 um 18:12 Uhr

Ja...bis zum vollendeten 25. Geburtstag am Wahltag!

J
jojomunich

09.02.2006 um 18:22 Uhr

Ah! Aber sie gelten nicht als Berufsausbildung-Angehörige, dürfen zum Beispiel über 18 auch nicht die JAV wählen, oder?

Vielen Dank für die Hilfe!

K
Kölner

09.02.2006 um 18:32 Uhr

Doch. Jawohl. Sie gehören dazu. Sie sind es.

Denn sonst würde ich das nicht so schreiben...

J
jojomunich

09.02.2006 um 19:39 Uhr

Okay, danke. Sorry wenn ich so blöd nachfrage, aber ich bin erst seit heute Vormittag im Thema und muss mich etwas durchbeissen.

Also, wahlberechtigt sind: Arbeitnehmer bis 18 Alle Azubis bis 25 Alle Volontäre bis 25

aber sonst niemand, oder?

Danke nochmal!

K
Kölner

09.02.2006 um 19:44 Uhr

Nur noch der Arbeitgeber. Nein, natürlich nicht! Das war ein Spass.

Aber Praktikanten könnte es noch treffen und Anlernlinge, Umschüler und Teilnehmer an berufsvorbereitenden betriebsinternen Ausbildungsmaßnahmen. Ggf. die vertragliche Abhängigkeit zumn Arbeitgeber prüfen.

J
jojomunich

09.02.2006 um 19:53 Uhr

;-))) scherzkeks

Praktikanten haben wir auch einige. Umschüler etc. werde ich baldmöglichst prüfen.

Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße nach Köln!

Jojo aus München

K
Kölner

09.02.2006 um 19:56 Uhr

Sehr gern geschehen. Gruss nach Stoiber-Hauptstadt!

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