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Sonntagsarbeit im Einzelhandel

T
Tschoi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns im Einzelhandel werden verstärkt Verkaufsoffene Sonntage/Marktsonntage durchgeführt. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Die geleisteten Stunden werden auf einen gesonderten Blatt erfasst und mit allen Zuschlägen zur Auszahlung gebracht. Nun meine Frage: Zählt der Sonntag mit zur wöchentlichen Arbeitszeit bzw. muss der AN dann z.b. 2 Freie Tage in der Woche bekommen um nicht die wöchentliche Höchstarbeitszeit zu überschreiten?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

23.09.2016 um 16:26 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz muss natürlich beachtet werden und natürlich ist auch die Arbeit am Sonntag Wochenarbeitszeit.

Bist Du BR? Dann hoffe ich, dass der BR der Arbeit am Sonntag zugestimmt hat (auch wenn dann nur "freiwillige" die Arbeit machen. Üblicher Weise macht der BR seine Zustimmung aber auch davon abhängig, dass zuvor alle offenen Fragen zum Zeitausgleich und der Bewertung/Bezahlung der Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber geklärt sind.

C
Catweazle

23.09.2016 um 19:52 Uhr

Die Informationen sind schon ein bisschen wenig. Ein Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche an 5 Tagen könnte man zusätzlich an 37 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr je 8 Überstunden machen. Vermutlich werdet ihr weit darunter liegen.

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