Kündigungsfrist arbeitnehmerseitig
Hallo miteinander, eine Kollegin von mir hat seit über 20 Jahren einen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. Sie möchte jetzt kündigen und daher wissen, ob diese Frist bindend ist oder ob, da für sie günstiger, die gesetzliche Bestimmung mit den 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gilt. Danke schon mal
Community-Antworten (5)
06.04.2023 um 12:02 Uhr
Es zählt, was im AV steht.
06.04.2023 um 12:08 Uhr
Der Av ist bindend.
Steht im AV vielleicht das dies die Kündigungsfrist vom AG ist, oder gilt die Frist wirklich für beide Parteien?
Wenn sie früher gehen möchte bleibt ihr nur ein Aufhebungsvertrag mit dem AG zuvereinbaren, wenn der AG zustimmt, was er nicht muss. Er kann sich auf den AV berufen.
ALG bekommt sie ohnehin nicht wen sie selbst kündigt.
06.04.2023 um 12:12 Uhr
Das Gesetz sagt auch, dass die Kündigungsfrist vertraglich vom Gesetz abweichend vereinbart werden kann. Die Arbeitnehmerin darf nur nicht schlechter gestellt sein als der Arbeitgeber.
Ergo: Die Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gilt vermutlich.
06.04.2023 um 15:30 Uhr
Vielen Dank, das haben wir auch schon so vermutet. Es ist tatsächlich für beide Parteien so vereinbart. Nur noch zur Info, steht in diesem Fall nicht zur Debatte: Der Arbeitgeber selber müsste sich aber, wenn er kündigen will, trotzdem an das BGB halten mit der verlängerten Kündigungsfrist nach 20 Jahren Beschäftigung im Betrieb, selbst wenn im Arbeitsvertrag stünde, 6 Wochen zum Quartalsende?
06.04.2023 um 15:44 Uhr
"Der Arbeitgeber selber müsste sich aber, wenn er kündigen will, trotzdem an das BGB halten mit der verlängerten Kündigungsfrist nach 20 Jahren Beschäftigung im Betrieb, selbst wenn im Arbeitsvertrag stünde, 6 Wochen zum Quartalsende?"
Ja, vorausgesetzt, Ihr habt mindestens 20 Mitarbeiter im Betrieb und es gilt kein Tarifvertrag, der eine kürzere Frist vereinbart hat.
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