Umgruppierung
Bei uns im Unternehmen werden neue Scanner eingeführt. Wir werden jetzt alle geschult. In unserem Tarifvertrag steht steht eine höhere Lohngruppe bei Tätigkeiten die eine anlernzeit notwendig machen. Welche möglichkeiten haben wir als BR um eine Umgruppierung hin zu wirken.
Community-Antworten (8)
22.09.2016 um 17:53 Uhr
Im TV sollte auch stehen, wie lang die Anlernzeit ist. Die Scanner-Schulung wird vermutlich nicht einmal einen halben Tag in Anspruch nehmen...
22.09.2016 um 18:27 Uhr
Steht leider nix dazu
22.09.2016 um 22:22 Uhr
Dann solltet ihr die Gewerkschaft hinzuziehen
22.09.2016 um 22:49 Uhr
Tach auch, sofern mit Scannern das Verhalten und/oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden können, seid Ihr nach §87 Abs.2 Nr.6 BetrVG voll in der Mitbestimmung. Dann hättet Ihr vielleicht auch einen Ansatz, eine Umgruppierung durchzusetzen.
22.09.2016 um 23:14 Uhr
Vielleicht ist es ja auch eine Versetzung und ich bekomme so einen Hebel
23.09.2016 um 00:03 Uhr
@Pickel Was ein Aussenstehender annimmt ist unrelevant. Ist es ein neues System mit SAP oder verknüpft ist die Sacclage ne ganz andere.
@gironimo Gew nützt da nicht wirklich viel. Erst einmal die Einführung des Systems der Scanner widersprechen. (nicht den Kauf der Scanner). Dann kann der AG sich erst mal wegen einer evtl. Einführung mit dem BR in Verbindung setzen. Der BR prüft mit was für ein System dort gearbeitet wird und lässt sich evtl erst mal selber Schulen wenn alles Neu ist.. Dann erst wird eine BV abgeschlossen in der alle nDetails geregelt werden.....auch Schulung der MA. Auch was Nachschulungen betrifft und ständige Auffrischungen. Oder auch Verfahrensweise wenn neue MA eingestellt werden die mit dem Teil umgehen müssen. Auch muss geklärt werden das niemand mit Nachteilen rechnen muss der es nicht gleich versteht...wie wird dann verfahren. Ich denke manche hier machen es sich zu leicht.
23.09.2016 um 09:45 Uhr
..... führt aber nicht zur korrekten (?) Eingruppierung.
Ich rate immer noch zur Gewerkschaft, weil es um eine Interpretation und Auslegung tariflicher Bestimmungen geht. Nämlich wann und in welchen Umfang "Einarbeitung" tatsächlich eine höhere Eingruppierung rechtfertigen können. Die Mitbestimmung des BR bei der Einführung und Anwendung der technischen Einrichtung aus dem §§ 87, 96-98 BetrVG sehe ich da als ein anderes Themenfeld.
23.09.2016 um 10:31 Uhr
Dummer Hund, wenn ein Betriebsrat sich bei vermutlich sehr trivialen Dingen wie der Schulung für einen neuen Scanner derart betriebsschädigend querstellt, wird es jedem halbwegs geschickten AG über kurz oder lang sehr leicht fallen, den BR in der Belegschaft zu isolieren. Viele AN haben ohnehin nur bedingtes Verständnis für die BR-Arbeit, die ohnehin anfällt. Wenn man aus Mücken solche Elefanten macht, verliert man die Mehrheit der eigentlichen Befürworter auch noch... Viel Spaß...
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