Erstellt am 22.09.2016 um 10:52 Uhr von celestro
Ich würde sagen, BR-Arbeit geht vor und daher, NEIN ... nicht verhindert. Muß die Sitzung denn unbedingt dort stattfinden ? Kann man doch wohl einfach umlegen, oder ?
Erstellt am 22.09.2016 um 11:08 Uhr von moreno
Andere Meinung:
Eine zeitweilige Verhinderung eines BR - Mitgliedes besteht auch bei Sitzungen des Betriebsausschusses oder eines anderen BR - Ausschusses, da sich die Funktion des BR - Mitgliedes nicht in der Teilnahme an einer BR Sitzung erschöpft. LAG Hamburg, 4.7.77, BB77,1602.
Erstellt am 22.09.2016 um 11:42 Uhr von celestro
Sorry, bin von unserer AsA ausgegangen, die firmenübergreifend ist und keinen Ausschuss des BR darstellt. Wenn es bei MightyRun um eine BR-Ausschuss-Sitzung geht, hast Du natürlich Recht Moreno.
Allerdings gibt es bei uns NIE Sitzungen eines Ausschusses zum gleichen Termin wie eine BR-Sitzung. Da eine größere Anzahl Mitglieder fehlen würde, würde man eins von beiden umlegen.
Erstellt am 22.09.2016 um 13:57 Uhr von gironimo
Die Mitglieder des BR im AsA nehmen aber BR Aufgaben war. Daraus kann sich meiner Meinung nach eine Verhinderung ergeben.