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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub beim BR

L
lussil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage in die Runde. Kann der BR, wenn der Vorsitzende und der Stellvertreter im Urlaub sind, dies dem HL mitteilen, das der Stellvertreter NR. 2 nur Unterschriftsberechtigt ist. Das heißt also nur Unterschriften leistet bei Einstellung usw. und keine Kündigung usw. annehemen darf?????

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

20.09.2016 um 23:26 Uhr

Der BR kann natürlich die Anhörungen des AG nicht annehmen. Dann versäumt er hslt die Frist.

A
AlterMann

20.09.2016 um 23:26 Uhr

Das kann er natürlich. Nützt aber nix und wäre eine Einladung an den AG, dem BR genau dann Anhörungen zur Kündigung einzureichen.

Ihr habt nach meiner Kenntnis zwei gangbare Möglichkeiten:

Entweder Ihr beschließt eine GO, in der die Reihenfolge der Vertreung nach dem stBRV geregelt ist, dann habt Ihr immer einen Stellvertreter, und wenn es der dritte, sechste oder neunte ist. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil so auch bei plötzlicher Verhinderung immer ein Ansprechpartner da ist und klar ist, wer für die nächste Sitzung einlädt.

Oder Ihr vereinbart mit dem Arbeitgeber schriftlich eine Fristverlängerung: Schreiben vom AG, die den BR vom ... bis ... erreichen, gelten als am ... zugestellt. Das machen wir vorzugsweise über den Jahreswechsel.

G
gironimo

21.09.2016 um 09:41 Uhr

Es nutzt auch deshalb nichts, weil der AG im Falle das kein BRV oder srellv. BRV verfügbar ist und keine Vertreterregel besteht, jedem BR-Mitglied eine Anhörung übergeben kann.

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