Urlaub beim BR
Hallo,
eine Frage in die Runde. Kann der BR, wenn der Vorsitzende und der Stellvertreter im Urlaub sind, dies dem HL mitteilen, das der Stellvertreter NR. 2 nur Unterschriftsberechtigt ist. Das heißt also nur Unterschriften leistet bei Einstellung usw. und keine Kündigung usw. annehemen darf?????
Community-Antworten (3)
20.09.2016 um 23:26 Uhr
Der BR kann natürlich die Anhörungen des AG nicht annehmen. Dann versäumt er hslt die Frist.
20.09.2016 um 23:26 Uhr
Das kann er natürlich. Nützt aber nix und wäre eine Einladung an den AG, dem BR genau dann Anhörungen zur Kündigung einzureichen.
Ihr habt nach meiner Kenntnis zwei gangbare Möglichkeiten:
Entweder Ihr beschließt eine GO, in der die Reihenfolge der Vertreung nach dem stBRV geregelt ist, dann habt Ihr immer einen Stellvertreter, und wenn es der dritte, sechste oder neunte ist. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil so auch bei plötzlicher Verhinderung immer ein Ansprechpartner da ist und klar ist, wer für die nächste Sitzung einlädt.
Oder Ihr vereinbart mit dem Arbeitgeber schriftlich eine Fristverlängerung: Schreiben vom AG, die den BR vom ... bis ... erreichen, gelten als am ... zugestellt. Das machen wir vorzugsweise über den Jahreswechsel.
21.09.2016 um 09:41 Uhr
Es nutzt auch deshalb nichts, weil der AG im Falle das kein BRV oder srellv. BRV verfügbar ist und keine Vertreterregel besteht, jedem BR-Mitglied eine Anhörung übergeben kann.
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