Erstellt am 20.09.2016 um 18:11 Uhr von AlterMann
Christian,
wer ernennt denn bei Euch den/die Mobbingbeauftragte/n?
Ich vermute mal, der AG nach Rücksprache mit Euch. Ich vermute mal weiter, dass bei Euch nicht steht, dass der Mobbungbeauftragte zwingend ein BR-Mitglied sein muss.
Habe ich Recht mit meinen Vermutungen? Dann dürfte das Problem keines sein.
Erstellt am 20.09.2016 um 18:22 Uhr von gironimo
Mobbingbeauftragter ist ja kein Amt, dass sich aus dem BetrVG ableitet. Darum kann es im Prinzip jeder sein
Erstellt am 20.09.2016 um 18:23 Uhr von ChristianPfalz
Hallo AlterMann
nein, den Mobbingbeauftragten und Sprechstundenbeauftragten haben wir selbst aus unserer Mitte her entschieden. Damit wollen wir auch bezwecken, dass auch Ersatzmitglieder ein Teil unserer Runde sind und bleiben.
Wir sind ein Waren und Handelsgesellschaft mit einem Fuhrpark. Die Jungs die draußen umher fahren bekommen nicht allzusehr etwas mit ,was in der Firma abgeht. Fehlende Informationsfluss und schlechte Transparenz. Genauso die Außendienstler.
Und wir als Betriebsrat und Ersatzmitglieder sind aus allen teilen der Firma zusammengestellt. Nur erfüllt nicht jeder seinen Zweck in der Mitte des Betriebsrates. Müssen aber auch die Gesetzliche Lage einhalten ,da wir Listenwahl hatten.
Und da wir nur mit dem Arbeiten können,was uns an Personal zu Verfügung steht, müßen wir schauen, dass wir das Vertrauen der Belegschaft erzielen und am evidentesten als BR Arbeiten können ,um das bestmögliche für die Belegschaft zu bekommen
Erstellt am 20.09.2016 um 18:44 Uhr von Pickel
Das ersatzmitglied darf selbstverständlich außerhalb der vertretungszeit keine Aufgaben als BR ausführen.
Erstellt am 20.09.2016 um 18:54 Uhr von ChristianPfalz
Selbst dann nicht,wenn ein Beschluss besteht.
Ein Sicherheitsbeauftragter muss ja auch nicht zwingend ein BR Mitglied sein. In unserem Fall entschied dies unser AG ,wer dieses Amt Sicherheitsbeauftragter übernehmen soll.
Und ist es nicht so, dass der BR selbst entscheiden kann , wenn alle Gesetze eingehalten wurden,und nicht in die Tätigkeit des Betriebes Handübergreift.
Und Ersatzmitglieder können ja auch Seminare besuchen nach §37 BetrVG
Erstellt am 20.09.2016 um 20:53 Uhr von DummerHund
---Und Ersatzmitglieder können ja auch Seminare besuchen nach §37 BetrVG---
Unter Umständen sollte man mit der Aussage vorsichtig umgehen.
Erstens: handelt es sich NICHT um einen betriebsrätlichen Ausschuss.
Zweitens: handelt es sich um einen Beauftragten.
Erstellt am 20.09.2016 um 21:31 Uhr von AlterMann
Hallo Christian,
dann handelt es sich bei Eurer Beauftragung im Grunde um eine Arbeitsteilung im BR. Ein Ersatzmitglied kann aber nur dann BR-Arbeit erledigen, solange es nachrückt. Alles andere wäre eine löbliche Freizeitgestaltung.
Erstellt am 20.09.2016 um 21:48 Uhr von ChristianPfalz
Nun ja, AlterMann
Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt, es darf keine Nachteile und keine Vorteile entstehen.
Und in diesem Fall wäre es auch so. Ein geben und nehmen also.
Erstellt am 20.09.2016 um 21:58 Uhr von DummerHund
@ChristianPfalz
Fehlgeschlagen
Mache einen neuen Versuch..@AlterMann hat recht.
Erstellt am 21.09.2016 um 08:24 Uhr von Pickel
ChristianPfalz, es ist doch ganz simpel: Das Ersatzmitglied ist im Normalfall gar nicht befugt, das Ehrenamt auszuüben.
Erstellt am 21.09.2016 um 09:43 Uhr von moreno
Also geht's nur wenn der AG mitspielt! Aber ich frag mich ob ein doch recht kleiner Betrieb extra einen Mobbingbeauftragten benötigt? Es wäre doch eigentlich viel sinnvoller wenn sich da Betriebsratsmitglieder schulen lassen. Mobbingopfer können sich ja eh an ein Betriebsratsmitglied ihrer Wahl wenden und brauchen sich nicht an den Mobbingbeauftragten verweisen lassen, den sie vielleicht gar nicht vertrauen.
Erstellt am 21.09.2016 um 16:59 Uhr von ChristianPfalz
Uns geht es eher darum, jeden als ein wichtiges Teil des ganzen zu sein und zu bilden. Desto mehr Leute, desto besser für die ganze Belegschaft.
Und die Ersatzmitglieder wollen wir damit mehr involvieren und damit sie sich nützlich fühlen können.
Wenn es aber aus Seiten der Gesetzlage nicht geht, müssen wir eben einen neuen Beschluss fassen.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, wenn ein BR etwas beschließt , dann hat dies auch Wirkung.
Und da es nicht Handübergreifend den Betriebsfluss stört , sah ich es wie der AlteMann, eine löbliche Freizeitgestaltung.
Nun ja, dann schauen wir mal wie wir die Ersatzmitglieder unterbekommen, dass jeder eine Aufgabe hat.
Wirtschaftsaussschhuß etwa.
Erstellt am 21.09.2016 um 17:20 Uhr von celestro
Ich hoffe Dir ist bewußt, das die Ersatzmitglieder auch im Wirtschaftsausschuss NICHTS zu suchen haben ?
Und wieso eigentlich "für jeden eine Aufgabe suchen" ? Es mag sich negativ anhören (auch wenn es das nicht ist), aber Sie sind eben "nur" Ersatzmitglieder.
Erstellt am 21.09.2016 um 18:01 Uhr von ChristianPfalz
Das sie NUR Ersatzmitglieder sind ist mir/uns schon bewusst. Wir hatten ja Listenwahl und keine Personenwahl. Und bei der Listenwahl entscheidet die Platzierung.
Und wir wollen eben ,dass sich die Ersatzmitglieder nicht wie Außenseiter fühlen,und auch gerne bereit sind ,sich bei der nächsten Wahl wieder aufstellen lassen.
Sonst wird es eng ,nochmals einen BR in unserer Firma durchzuboxen. Wir stehen ja noch ziemlich am Anfang und nicht jeder in der Firma ist bereit ,sich mit den Chefs anzulegen. Weil sie eben sagen:" bringt doch eh alles nichts"
Und um dies zu unterbinden ,versuchen wir es eben auf diese Art. Ist eher so ein Taktischer Zug. Ob es was bringt ,müssen wir abwarten
Erstellt am 21.09.2016 um 18:55 Uhr von Moreno
Euer Denken ist halt verkehrt oder sagt Jogi Löw ach die auf der Ersatzbank dürfen zwischendurch auch mal aufs Feld laufen? ;-)
Erstellt am 21.09.2016 um 19:25 Uhr von ChristianPfalz
Läuft es denn nicht so ab,im wahren Leben. Ersatzspieler wollen halt auch auf ihr Geld kommen.
Aber nun mal Scherz bei Seite.
Bei der nächsten Sitzung nehmen wir es auf die Tagesordnung und setzen diese Aufgabe neu an.
Ersatzmitglieder können wir aber als Stellv. berufen.Oder gäbe es damit auch Probleme
Erstellt am 21.09.2016 um 21:43 Uhr von alterMann
Nein, das Problem bleibt damit doch bestehen:
Dann ist ein Nachrücker Stellvertreter nur auf dem Papier, also quasi so als motivierendes Ehrenamt.
Wenn Ihr Nachrücker in Lauerstellung motivieren wollt, dann könnt Ihr sie anders einbinden: Werbt sie als Vertrauensleute der Gewerkschaft, als Kommunikatoren im Betrieb oder sonst was. Fragt sie in Betriebsangelegenheiten um ihre Meinung. Schickt sie so bald wie zulässig auf Seminare, ladet sie zum (selbstbezahlten) Weihnachtsessen oder oder...
Aber benennt sie nicht zu Funktionären, wenn sie die Funkton nicht ausüben können.
Erstellt am 22.09.2016 um 10:24 Uhr von celestro
"Ersatzmitglieder können wir aber als Stellv. berufen.Oder gäbe es damit auch Probleme"
Auch das geht nicht. Möglich wäre höchstens, ein Ersatzmitglied als Ersatzmitglied in den Ausschuss zu schicken. Aber auch da muß man natürlich vorsichtig sein. Denn wenn eine Person fehlt, rückt ja ein bestimmtes Ersatzmitglied nach. Also könnte man praktisch nur dieses erste Ersatzmitglied auch irgendwo als Ersatzmitglied einsetzen.
"Aber benennt sie nicht zu Funktionären, wenn sie die Funkton nicht ausüben können."
Können vermutlich schon ... aber DÜRFEN nicht.
Erstellt am 22.09.2016 um 12:49 Uhr von ChristianPfalz
Ich danke euch für die vielen Tipps und Infos. Ihr habt mir sehr weiter geholfen.
Beste Grüße