Erstellt am 20.09.2016 um 14:51 Uhr von celestro
Ein kleiner Fehler beim Schreiben einer E-Mail dürfte regelmäßig nicht für einen Ausschluß reichen.
Zunächst einmal ... was für Infos wurden da überhaupt weiter gegeben ? Denn das Wenigste aus BR-Sitzungen ist wirklich "geheim".
Erstellt am 20.09.2016 um 14:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (GRGGG):
"Was kann man alles tun ?
Ausschließen.......und ?"
Nein! Das könnt Ihr nicht!
Theoretisch wäre ein Verfahren nach § 23 BetrVG möglich, dafür müsste aber eine GROBE Pflichtverletzung vorliegen.
Einfach nocheinmal darüber reden, ob und warum die "Verschwiegenheitsverpflichtung" wichtig ist.
Erstellt am 20.09.2016 um 16:42 Uhr von gironimo
Und ob tatsächlich eine Verletzung der Pflichten vorliegt. Ist ja weit weniger geheim als man gemeinhin denkt.
Ansonsten käme erst einmal eine Entschuldigung in Frage.
Erstellt am 21.09.2016 um 08:31 Uhr von EightBall
Also eine Verschwiegenheitsverpflichtung kenn ich nicht, ja. Habt ihr eine BV, die so heisst
"Vertraulich" kenn ich, aber nur wenn der AG das so genannt hat.
Erstellt am 21.09.2016 um 08:35 Uhr von Zappelmann
> Ausschließen.......und ?
Richtig!
Und ihr werdet doch sicher einen Mafiosi kennen, der den Typen verschwinden lassen kann ...
Ich hoffe doch, dass deine Frage nicht ernst gemeint war.