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Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt

G
GRGGG
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Betriebsratsmitglied hat die Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt, und einen Nicht-Betriebsrat in einer Email in cc genommen.

Was kann man alles tun ?

Ausschließen.......und ?

1.18405

Community-Antworten (5)

C
celestro

20.09.2016 um 16:51 Uhr

Ein kleiner Fehler beim Schreiben einer E-Mail dürfte regelmäßig nicht für einen Ausschluß reichen.

Zunächst einmal ... was für Infos wurden da überhaupt weiter gegeben ? Denn das Wenigste aus BR-Sitzungen ist wirklich "geheim".

P
Pjöööng

20.09.2016 um 16:58 Uhr

Zitat (GRGGG): "Was kann man alles tun ?

Ausschließen.......und ?"

Nein! Das könnt Ihr nicht!

Theoretisch wäre ein Verfahren nach § 23 BetrVG möglich, dafür müsste aber eine GROBE Pflichtverletzung vorliegen.

Einfach nocheinmal darüber reden, ob und warum die "Verschwiegenheitsverpflichtung" wichtig ist.

G
gironimo

20.09.2016 um 18:42 Uhr

Und ob tatsächlich eine Verletzung der Pflichten vorliegt. Ist ja weit weniger geheim als man gemeinhin denkt.

Ansonsten käme erst einmal eine Entschuldigung in Frage.

E
EightBall

21.09.2016 um 10:31 Uhr

Also eine Verschwiegenheitsverpflichtung kenn ich nicht, ja. Habt ihr eine BV, die so heisst

"Vertraulich" kenn ich, aber nur wenn der AG das so genannt hat.

Z
Zappelmann

21.09.2016 um 10:35 Uhr

Ausschließen.......und ? Richtig! Und ihr werdet doch sicher einen Mafiosi kennen, der den Typen verschwinden lassen kann ...

Ich hoffe doch, dass deine Frage nicht ernst gemeint war.

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