Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt
Hallo, ein Betriebsratsmitglied hat die Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt, und einen Nicht-Betriebsrat in einer Email in cc genommen.
Was kann man alles tun ?
Ausschließen.......und ?
Community-Antworten (5)
20.09.2016 um 16:51 Uhr
Ein kleiner Fehler beim Schreiben einer E-Mail dürfte regelmäßig nicht für einen Ausschluß reichen.
Zunächst einmal ... was für Infos wurden da überhaupt weiter gegeben ? Denn das Wenigste aus BR-Sitzungen ist wirklich "geheim".
20.09.2016 um 16:58 Uhr
Zitat (GRGGG): "Was kann man alles tun ?
Ausschließen.......und ?"
Nein! Das könnt Ihr nicht!
Theoretisch wäre ein Verfahren nach § 23 BetrVG möglich, dafür müsste aber eine GROBE Pflichtverletzung vorliegen.
Einfach nocheinmal darüber reden, ob und warum die "Verschwiegenheitsverpflichtung" wichtig ist.
20.09.2016 um 18:42 Uhr
Und ob tatsächlich eine Verletzung der Pflichten vorliegt. Ist ja weit weniger geheim als man gemeinhin denkt.
Ansonsten käme erst einmal eine Entschuldigung in Frage.
21.09.2016 um 10:31 Uhr
Also eine Verschwiegenheitsverpflichtung kenn ich nicht, ja. Habt ihr eine BV, die so heisst
"Vertraulich" kenn ich, aber nur wenn der AG das so genannt hat.
21.09.2016 um 10:35 Uhr
Ausschließen.......und ? Richtig! Und ihr werdet doch sicher einen Mafiosi kennen, der den Typen verschwinden lassen kann ...
Ich hoffe doch, dass deine Frage nicht ernst gemeint war.
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