Rechtsverbindliche Erklärung Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
Hallo, unser Arbeitgeber wünscht von jedem BR-Mitglied eine rechtsverbindliche Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheitsverpflichtung. Der AG vermutet nämlich, dass ein BR-Mitglied vertrauliche Informationen weiter ausgeplaudert hat, ohne jedoch konkrete Beweise zu haben. Meine Kolleginnen und Kollegen im BR haben alle versichert, dass keinerlei Informationen an Mitarbeiter herausgegeben wurde und wir haben festgestellt, dass vor der BR-Sitzung bereits Informationen im Unternehmen im Umlauf waren. Meine Fragen:
- Müssen wir eine solche Erklärung abgeben?
- Wenn ja, kann mir jemand Mustererklärungen zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich werden wir in einem Schreiben an die GL klarstellen, dass der BR seine Geheimhaltungspflicht eingehalten hat.
Vorab schonmal vielen Dank für eure Hilfe.
Island
Community-Antworten (4)
11.09.2010 um 00:38 Uhr
@island Mein Kenntnisstand ist, dass der AG es extra sagen muss, wenn Informationen, die er dem BR mitteilt, vertraulich behandelt werden sollen. Tut er es nicht, ist er selber schuld, wenn das Eine oder Andere an die MA weitergegeben wird. Er muss die Informationen ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnen. Lies mal den §79 BetrVG. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er von Euch nochmal e x t r a eine Erklärung verlangen kann. Mal gespannt auf andere Meinungen.
11.09.2010 um 02:04 Uhr
Hallo,
und ihr seid ja kein Geheimnisverein! Ich finde das viele Betriebsräte aus allem zuviel Geheimnis machen. Nur ausdrücklich bezeichnetes und persönliches über Kollegen ist geheimhaltungsbedürftig.
lg
11.09.2010 um 13:44 Uhr
Moin moin ISLAND, Rübennase und Sonnenschirm vertreten m.E. die richtige Position, der ich mich anschließe. Setzt euch mit dem §79 BetrVG auseinander, dort ist es, zumindest dieser Part, geregelt. VORSICHT, dass Ihr euch bei einer zusätzlichen Vereinbarung(die nicht notwendig ist) zu einem Gesamtschweigen des BR selber "verdonnert". Gruß Moore
11.09.2010 um 20:13 Uhr
Eine rechtsverbindliche Erklärung zum Datenschutz? In den AV sollte es eigentlich einen § geben der darauf bezug nimmt. Das Gremium wird bei der ersten Sitzung auf die Geheimhaltung bestimmter Dinge hingewiesen und dies wird auch protokolliert. Es dürfen keine Namen weitergegeben werden, keine Wirtschaftsdaten,bzw. keine Daten die den Betrieb wirtschaftlich benachteiligen könnten. Hier geht es aber immer noch um Schweigepflicht und nicht Datenschutz! Datenschutz kann nur über eine entsprechende BV erfolgen! Dies Thema umfasst: telefonieren, umgang/gebrauch des PC, umgang/gebrauch von Wechselmedien, umgang/gebrauch von Software und Hardware, umgang/gebrauch von e-mail konten, usw. Aber Vorsicht, dass ist ein ganz heißes Eisen, ich spreche aus Erfahrung weil wir da grad mittendrin sind. Angefangen haben wir vor einem Jahr.
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