Individualrecht.
Hallo wenn ein Problem alle Mitarbeiter betrifft und wir mit BetrVG nicht weiterkommen, können wir offiziell einen Vordruck verteilen, damit der Mitarbeiter nur noch Namen und Adresse eintragen muss. Es betrifft alle Mitarbeiter und es geht darum das die Mitarbeiter ihre Arbeitskraft anbieten und der AG den Annahmeverzug anerkennt. Es betrifft alle Mitarbeiter, TV ist nicht vorhanden, keine BV zu plus oder Minusstunden.
Community-Antworten (9)
05.04.2023 um 18:13 Uhr
Die Arbeit könnt Ihr Euch sparen. VERGLEICH :
BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 Dem Arbeitgeber obliegt es als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung, dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen. Dazu muß er den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers fortlaufend planen und durch Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher konkretisieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (Fortführung der Rechtsprechung BAG Urteile vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; vom 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).
- Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, wenn er mit der Annahme der Dienste in Verzug gerät. Die Voraussetzungen des Annahmeverzuges richten sich nach den §§ 293 ff. BGB. Ist für die vom Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, bedarf es nach § 296 BGB keines Angebots des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Handlung nicht rechtzeitig vornimmt. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin gesehen, dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
05.04.2023 um 18:29 Uhr
Zitat Dackel : Es betrifft alle Mitarbeiter, TV ist nicht vorhanden, keine BV zu plus oder Minusstunden.
Die von Kampfschwein eingestellte Entscheidung des BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 ist schon mal eine Hausnummer. Macht gemäß §87 BetrVG von Euerem Initiativrecht gebrauch und fordert vom AG Verhandlungen über den Abschluss einer BV - Arbeitszeitkonto auf.
05.04.2023 um 21:53 Uhr
Kommt noch ist eine von vielen BVs die gemacht werden müssen. Das Urteil und auch was Annahmeverzug ist haben wir Gebetsmühlenartig den Mitarbeitern erklärt. Bloß keiner traut sich von alleine es einzufordern, deshalb haben wir überlegt ob wir ein Schriftstück verteilen. Bloß ob wir offiziell als BR durchgehen, oder als normaler Mitarbeiter in der Pause übergeben wissen wir nicht. Da der AG ein paar einstweilige Verfügung von uns zugestellt bekommen hat, ist er gerade nicht ganz so gut auf uns zu sprechen.
05.04.2023 um 23:16 Uhr
Und wie wäre es im Rahmen einer Betriebsversammlung?
05.04.2023 um 23:50 Uhr
@Dackel : Da der AG ein paar einstweilige Verfügung von uns zugestellt bekommen hat, ist er gerade nicht ganz so gut auf uns zu sprechen.
Hört sich gut an. Um was ging es denn ?
@ Dackel : Bloß keiner traut sich von alleine es einzufordern, .......
Sind die Weicheier denn wenigstens in der Gewerkschaft ? Und überhaupt. Wie hoch ist in etwa Euer organisationsgrad ?
06.04.2023 um 01:09 Uhr
@ Kampfschwein Hauptsächlich 87iger und §90. Wir waren durch Weiterbildungen, Schulungen, Krankheit und Urlaub quasi 3 Wochen nicht da. Uns kam es so vor, als ob der AG nur auf diese Gelegenheit gewartet hat. Es sind schon ein paar in der GW, der Organisationsgrad könnte besser sein. Weicheier sind es nicht, die Leute sind einfach unsicher, ob sowas Konsequenzen für sie hat. Hier gibts nicht soviel Arbeitgeber in der Gegend. Denn eigentlich wollen sie nur ihre Arbeit machen und dann nach Hause fahren und sich nicht mit sowas beschäftigen. Persönlich habe ich da keine Hemmungen, wäre nicht das erste mal.
06.04.2023 um 08:49 Uhr
@dummerhund Die erste Betriebsversammlung ist in Planung, wir hatten sehr viele Rücktritte, in der Zeit wo der BR existiert. Die letzten Rücktritte genau nachdem beschlossen wurde, das jetzt endlich damit angefangen wird, die Betriebsversammlung zu planen und auch regelmäßig durchgeführt wird. Das war auch die ganze Zeit das Problem, der BR war zu nett und hat sich auf der Nase rumtanzen lassen. Wir haben viele Zweigstellen, die weit entfernt sind, da müssen wir sehen das alle die wollen auch hinkommen können. Eine hybride Veranstaltung ist nicht möglich.
06.04.2023 um 18:38 Uhr
Zitat Dackel : Weicheier sind es nicht, die Leute sind einfach unsicher, ob sowas Konsequenzen für sie hat. Hier gibts nicht soviel Arbeitgeber in der Gegend.
Was heißt denn Konsequenzen, wenn sich die MA gegen rechtswidrige Maßnahmen des AG zur Wehr setzen und Ihr als engagierter BR ihnen den Rücken stärkt. Was soll passieren ?
06.04.2023 um 20:02 Uhr
@challenger Ich weiß, man berät und erklärt und es dringt einfach nicht durch. Gefühlt hab ich schon das 100000 mal erklärt. Meist kommt dann, warum der BR und die GW das nicht mit dem AG klären. Ab dem Punkt, fühlt man sich wie ein Sozialkunde Lehrer.
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