Erstellt am 16.09.2016 um 11:35 Uhr von celestro
naja ... Stellungnahme könnte ja durchaus sein: "der BR hat die Liste zur Kenntnis genommen".
Erstellt am 16.09.2016 um 13:16 Uhr von gironimo
Nein - keine Namensliste . Auch Ich würde nur schreiben, dass ein Interessenausgleich zu Stande gekommen ist..
Erstellt am 19.09.2016 um 16:01 Uhr von Pjöööng
Ein Blick ins Gesetz:
Die Anhörung des und Beratung mit dem BR ist im KSchG § 17 (2) beschrieben.