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Interessenausgleich / Sozialplan

D
Drachen
Jan 2018 bearbeitet

Das wir als BR den Interessenausgleich zustimmen müssen, mit dem Anhang der Liste (aus welcher Abteilung und wie viel) ist mir klar. Jetzt geht aber auch ein Schreiben an die Arbeitsagentur. „Der Arbeitgeber hat seiner schriftlichen Anzeige an die Agentur für Arbeit die Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen beizufügen“ Muss ich als BR jetzt eine Kündigungsliste unterschreiben wo alle MA mit Namen und Tätigkeit usw. drauf sind. Meine persönliche Meinung: „Ich kann das nicht!“

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Community-Antworten (3)

C
celestro

16.09.2016 um 13:35 Uhr

naja ... Stellungnahme könnte ja durchaus sein: "der BR hat die Liste zur Kenntnis genommen".

G
gironimo

16.09.2016 um 15:16 Uhr

Nein - keine Namensliste . Auch Ich würde nur schreiben, dass ein Interessenausgleich zu Stande gekommen ist..

P
Pjöööng

19.09.2016 um 18:01 Uhr

Ein Blick ins Gesetz:

Die Anhörung des und Beratung mit dem BR ist im KSchG § 17 (2) beschrieben.

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