Interessenausgleich - kann der BR sich weigern den Interessenausgleich vor Abschluss eines Sozialplanes zu unterzeichnen?
Unser GF verhandelt mit dem BR über einen Interessenausgleich. Wir haben Ihn gleichzeitig zu Sozialplanverhandlungen aufgefordert. Nun will er aus Zeitgründen erst den Interessenausgleich abschliessen um die notwendigen Kündigungen aussprechen zu können. Den Sozialplan möchte er erst nach seinem Urlaub verhandeln. Da wir uns weigern den Interessenausgleich vor Abschluss eines Sozialplanes zu unterzeichnen will er die Verhandlungen für gescheitert erklären. Die Kündigungen sollen dann ohne Interessenausgleich ausgesprochen werden!
- Wie geht das Prozedere danach weiter?
- Haben wir als BR das Recht eine Unterschrift zu verwehren mit der oben genannten Begründung?
Danke für Eure Hilfe im Voraus
Community-Antworten (1)
13.07.2006 um 20:13 Uhr
"Nun will er aus Zeitgründen erst den Interessenausgleich abschliessen"
Das ist natürlich glatte Erpressung!
Der wird sich wundern, wie lange das dauert, bis die Einigungsstelle einen Abschluss ausgehandelt hat!
Wenn ihr mehr als 20 MA seid, könnt ihr einen Sozialplan verlangen, und bei Verweigerung selbst die Verhandlungen, insofern sie überhaupt schon laufen, als gescheitert erklären, und die Einigungsstelle anrufen.
Habt ihr einen guten Arbeitsrechtler an eurer Seite? (GW?) Mit einer Unterschrift eurerseits würdet ihr ein gutes Druckmittel für den Sozialplan aus der Hand geben.
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