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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschicht Karfreitag

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darealist
Apr 2023 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb fängt die Nachtschicht immer Sonntags um 22 Uhr an und endet am Fr. um 6 Uhr. Für Feiertagsarbeit haben wir eine BV die Regelt das die Nachtschicht auch bis Karfreitag 06 Uhr arbeiten soll. Aufgrund schlechter Auftragslage sollen wir jetzt nur bis Mittwoch 06 Uhr arbeiten. Der AG fordert jetzt von uns das wir für die 2 fehlenden Tage Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.

Ist das korrekt das der Arbeitgeber, obwohl er anordnet das jetzt doch nicht gearbeitet werden soll auch für die Nacht auf Freitag, den Feiertag, Ausgleich oder Urlaub will??

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

05.04.2023 um 10:25 Uhr

Na erinnert den AG doch mal, dass er sich an die BV halten muss! Möchte er Betriebsurlaub machen ist der BR da ja in der Mitbestimmung.

D
DummerHund

05.04.2023 um 10:28 Uhr

Zusätzlich ist das auch eine Schichtplanänderung die in der Mitbestimmung fällt.

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