W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung Karfreitag

R
regro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ... Kann mir jemand sagen ob der Karfreitag (Feiertag) bezahlt werden muss, wenn dies ein Freiertag ist? Wir arebeiten 38/32 h/Wo in 14tägiger betrachtung, einige Mitarbeiter arbeiten permanent an diesem Freien Freitag, auf den jetzt der Karfreitag fällt. GF will diesen Tag nicht zahlen. Unser Tarifvertrag ist IG-Metall M+E. darin steht nur was von "normaler Arbeitstag"

regro

4.93404

Community-Antworten (4)

R
regro

12.04.2011 um 15:32 Uhr

Hallo Mundwerker Dies ist mir schon klar, es soll an diesem "Feiertag" nicht gearbeitet werden und die Frage lautet, muss der Karfreitag trotzdem bezahlt werden. Jede Gerade Woche haben wir Freitags Frei können aber auf Basis Mehrarbeit Arbeiten kommen, was auch getan wird. Wenn jeder 2. Freitag "frei" ist, aber dieser Freitag immer gearbeitet wird (Mehrarbeit)und der Karfreitag auf diesen Freien Freitag fällt, haben die MA ein anrecht auf bezahlung? das war meine Frage.

regro

F
Forentroll

12.04.2011 um 15:37 Uhr

@Mundwerker Mit den Zuschlägen ist natürlich abhängig vom TV oder AV. @regro Ist der Karfreitag ein freier Arbeitstag gibt es auch dafür kein Geld. Ist doch Logo!

R
regro

12.04.2011 um 16:50 Uhr

Danke an alle, für die schnellen Antworten.

Gruß @regro

B
Becksexperience

02.05.2012 um 16:04 Uhr

Hallo zusammen Ich habe eine 35 stundenwoche (wird bei und 5 x 7 stunden gerechnet) von montag bis freitags und bekomme ein festes grundgehalt.(ig-Metall m+e) Am Karfreitag habe ich trotz eigentlichem feiertag 8 stunden gearbeitet. in der Abrechnung April habe ich mein normales grundgehalt

  • 1 Stunde mehrarbeit
  • 1 Stunde 100% Zuschlag
  • 7 Stunden 150% Zuschlag

Bekommen

Müsste ich dann nicht normal noch zusätzlich die 7 Stunden auch als Mehrarbeit bezahlt bekommen??

Ihre Antwort