Erstellt am 12.04.2011 um 13:32 Uhr von regro
Hallo Mundwerker
Dies ist mir schon klar, es soll an diesem "Feiertag" nicht gearbeitet werden und die Frage lautet, muss der Karfreitag trotzdem bezahlt werden. Jede Gerade Woche haben wir Freitags Frei können aber auf Basis Mehrarbeit Arbeiten kommen, was auch getan wird.
Wenn jeder 2. Freitag "frei" ist, aber dieser Freitag immer gearbeitet wird (Mehrarbeit)und der Karfreitag auf diesen Freien Freitag fällt, haben die MA ein anrecht auf bezahlung? das war meine Frage.
regro
Erstellt am 12.04.2011 um 13:37 Uhr von Forentroll
@Mundwerker
Mit den Zuschlägen ist natürlich abhängig vom TV oder AV.
@regro
Ist der Karfreitag ein freier Arbeitstag gibt es auch dafür kein Geld. Ist doch Logo!
Erstellt am 12.04.2011 um 14:50 Uhr von regro
Danke an alle, für die schnellen Antworten.
Gruß
@regro
Erstellt am 02.05.2012 um 14:04 Uhr von Becksexperience
Hallo zusammen
Ich habe eine 35 stundenwoche (wird bei und 5 x 7 stunden gerechnet) von montag bis freitags und bekomme ein festes grundgehalt.(ig-Metall m+e)
Am Karfreitag habe ich trotz eigentlichem feiertag 8 stunden gearbeitet.
in der Abrechnung April habe ich mein
normales grundgehalt
+ 1 Stunde mehrarbeit
+ 1 Stunde 100% Zuschlag
+ 7 Stunden 150% Zuschlag
Bekommen
Müsste ich dann nicht normal noch zusätzlich die 7 Stunden auch als Mehrarbeit bezahlt bekommen??