Hallo,

ich hatte schon mal eine Frage bzgl. unbefristete Übernahme von JAV Mitglied gestellt. Meine Ausbilderin möchte mich ja ungern unbefristet übernehmen. Ich habe keine Ahnung, warum Sie das nicht möchte. Habe demnächst ein Gespräch mit ihr und frage Sie daraufhin, warum Sie nicht möchte, dass ich unbefristet übernommen werde. Ich bin wirklich gut in meinem Job und es kann nur was persönliches sein. Sie hatte mir jetzt per Einschreiben/Einwurf dasselbe Schreiben (gem. § 78a Abs. 1 BetrVG) , wie schon vor ein paar Wochen zugeschickt, dass ich halt auf mein Recht verzichte und befristet übernommen werde, aber auch nur, wenn ich meine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfülle und mein persönliches Verhalten vorbildlich ist. (Was ja theoretisch so ist.) Meine Frage ist jetzt, dadurch, dass ich bald meine Abschlussprüfungen habe und keine Nerven auf weiteren Auseinandersetzungen habe, ob ich das Schreiben unterschreiben soll und somit befristet übernommen werde. Kann man mich dennoch nach der Ausbildung kündigen oder hätte ich demnach andere Befürchtungen? Bin ja dennoch JAV Vorsitzende, auch nach Abschluss.

Oder soll ich dennoch auf mein Recht Anspruch nehmen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße ?