Erstellt am 04.04.2023 um 11:11 Uhr von rtjum
der BRV darf nie etwas alleine für das Gremium entscheiden. Er kann nur Dinge für sich entscheiden, alles was das Gremium angeht geht auch nur mit einem Beschluss des Gremiums.
Erstellt am 04.04.2023 um 13:01 Uhr von Cornylow
Kann ich da auch was zu nachlesen… Also ich war auch der Meinung dass es im Gremium abgestimmt werden muss weil es ja auch den kompletten BR betrifft und nicht nur BRV
Erstellt am 04.04.2023 um 13:01 Uhr von celestro
"vielleicht gibt es ja einen passenden Paragaphen dazu…?!"
Gibt es:
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/26.html
Erstellt am 04.04.2023 um 13:12 Uhr von Cornylow
Aber der Paragraph sagt nicht aus dass es für
solche Entscheidungen einen Mehrheitsbeschluss geben muss.
Laut paragraph 26 BetrVG könnte BRV ja auch alleine bestimmen wer die Sitzung leitet wenn BRV und auch BRV Stellvertretung nicht anwesend sind. Da bin ich aber auch der Meinung dass es dazu einen Beschluss geben müsste. Sorry muss mich in die BR Sachen auch erst reinfinden.
Erstellt am 04.04.2023 um 13:23 Uhr von rtjum
§26, (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Da steht es doch "im Rahmen der von ihm (Gremium) gefassten Beschlüsse".
gibt es keinen Beschluss hat der BRV auch keine Vertretungsmacht.
Erstellt am 04.04.2023 um 13:38 Uhr von Cornylow
Vielen Dank… Sorry Missverständnis meinerseits, ich habe das „ihm“ im Sinne von BRV verstanden nicht als Gremium
Erstellt am 04.04.2023 um 16:27 Uhr von Challenger
Wer genau hat denn die Wahl nach §19 BetrVG angefochten ? Mindestens 3 wahlberechtigt AN ? Der AG ? Oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft ? Wurde denn erstinstanzlich bereits ein WAV durchgeführt und wie ist es ausgegangen ?
Erstellt am 04.04.2023 um 16:42 Uhr von Cornylow
AN haben die BR Wahl angefochten und in 1. Instanz gewonnen. Unser BR ist für unwirksam erklärt worden. Nun gibt es ein Übergangsmandat. Aber so wie sich jetzt rausgestellt hat wurde ohne Beschluss vom Gremium die 2. Instanz eingeleitet.
Erstellt am 04.04.2023 um 16:44 Uhr von celestro
"Aber so wie sich jetzt rausgestellt hat wurde ohne Beschluss vom Gremium die 2. Instanz eingeleitet."
Hat irgend jemand mal eine Schulung besucht? Der WV z.B.?
Erstellt am 04.04.2023 um 17:05 Uhr von Dummerhund
@Cornylow
Ich bin mir zwar jetzt nicht zu 100% sich ob das auch bei euch geht aber schau mal im folgendem Link unter "nachträgliche Heilung eines ungültigen Beschlusses"
https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/betriebsratsbeschluss/
Ich würde es in jedem Fall mal so versuchen für den Fall das man einen Beschluss sehen will und begründen das man halt dachte das der erste Beschluss auch für weitere Instanzen gelten würde und man aber erst im nach hinein fest gestellt hat das dem doch nicht so ist.
Erstellt am 04.04.2023 um 22:39 Uhr von Challenger
Zitat : AN haben die BR Wahl angefochten und in 1. Instanz gewonnen.
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Weswegen ist die BR Wahl denn angefochten worden ?
Zitat : Nun gibt es ein Übergangsmandat.
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Nein noch nicht. Erst wenn das Verfahren der Wahlanfechtung rechtskräftig abgeschlossen wurde. Es kann sich theoretisch noch bis zum BAG hinziehen.
Erstellt am 05.04.2023 um 00:12 Uhr von paula
@Dummerhund
so einfach ist es nicht
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/ohne-betriebsrats-beschluss-kein-geld-fuer-den-anwalt/
Erstellt am 05.04.2023 um 04:58 Uhr von Junge
Was war denn der Grund für die Anfechtung?
Erstellt am 05.04.2023 um 08:26 Uhr von Dummerhund
@paula
Deshalb hatte ich ja geschrieben das ich mir nicht 100% sicher bin. Ich hatte da gestern noch einen Artikel wo es funktioniert hatte. Ich würde einfach mal mit den Rechtsanwalt reden und /oder der GEW.