Wiedereinstellung nach Eigenkündigung
Ein Mitarbeiter hat bei uns im Unternehmen im vergangenen Jahr selbst gekündigt, um bei einem Arbeitgeber zu arbeiten, der näher am Wohnort ist. Das läuft dort offensichtlich nicht so schön, nun möchte er zurückkommen. Kann der Arbeitgeber ihn befristet, sachgrundlos einstellen?
Community-Antworten (9)
03.04.2023 um 16:27 Uhr
Nein, eine sachgrundlose Befristung ist in diesem Fall nicht möglich.
Korrektur: nicht zulässig.
04.04.2023 um 10:19 Uhr
Na möglich ist es schon aber dem AG müsste halt bewusst sein, dass der AN jederzeit einen unbefristeten Vertrag einklagen könnte. Würde ich dann aber erst nach Ablauf der Befristung machen.
04.04.2023 um 10:48 Uhr
@Moreno: Du meinst nach Ablauf der Probezeit, oder?
04.04.2023 um 11:04 Uhr
Nö ilka warum soll ich mich mit dem AG eventuell unnötig anlegen?
04.04.2023 um 11:58 Uhr
ich würde auch bis zum Ende der Befristung abwarten. Wenn der AG mich dann übernimmt alles gut und ich muss mich nicht "unbeliebt" machen wenn nicht kann ich dann ja immer noch klagen.
Die Frage ist halt, was macht der BR, wenn der den AG daruaf hinweist kanns blöd sein...
04.04.2023 um 16:19 Uhr
Der Mitarbeiter war bis Oktober letzten Jahres unbefristet im Unternehmen, hat dann aber selbst gekündigt, möchte nun wieder zurück. (ja, dumm gelaufen...)
04.04.2023 um 17:00 Uhr
@Moreno: nach Ablauf der Befristung würde ich darüber kein Wort gegenüber dem AG verlieren. Von dem Fehler kann ein anderer Kollege vielleicht mal profitieren...
04.04.2023 um 17:22 Uhr
Ilka habe ich ja auch nie geschrieben! Nur wenn der AG den AN nicht weiter beschäftigen will sollte der eine Befristungskontrollklage machen.
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