Erstellt am 03.04.2023 um 14:27 Uhr von Enigmathika
Nein, eine sachgrundlose Befristung ist in diesem Fall nicht möglich.
Korrektur: nicht zulässig.
Erstellt am 04.04.2023 um 08:19 Uhr von moreno
Na möglich ist es schon aber dem AG müsste halt bewusst sein, dass der AN jederzeit einen unbefristeten Vertrag einklagen könnte. Würde ich dann aber erst nach Ablauf der Befristung machen.
Erstellt am 04.04.2023 um 08:48 Uhr von IlkaB
@Moreno: Du meinst nach Ablauf der Probezeit, oder?
Erstellt am 04.04.2023 um 09:04 Uhr von moreno
Nö ilka warum soll ich mich mit dem AG eventuell unnötig anlegen?
Erstellt am 04.04.2023 um 09:17 Uhr von Dummerhund
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/befristung/themen/beitrag/ansicht/befristung/darf-mein-frueherer-arbeitgeber-mich-befristet-einstellen/details/anzeige/
Erstellt am 04.04.2023 um 09:58 Uhr von rtjum
ich würde auch bis zum Ende der Befristung abwarten. Wenn der AG mich dann übernimmt alles gut und ich muss mich nicht "unbeliebt" machen wenn nicht kann ich dann ja immer noch klagen.
Die Frage ist halt, was macht der BR, wenn der den AG daruaf hinweist kanns blöd sein...
Erstellt am 04.04.2023 um 14:19 Uhr von Fleißmeise
Der Mitarbeiter war bis Oktober letzten Jahres unbefristet im Unternehmen, hat dann aber selbst gekündigt, möchte nun wieder zurück. (ja, dumm gelaufen...)
Erstellt am 04.04.2023 um 15:00 Uhr von IlkaB
@Moreno: nach Ablauf der Befristung würde ich darüber kein Wort *gegenüber dem AG* verlieren. Von dem Fehler kann ein anderer Kollege vielleicht mal profitieren...
Erstellt am 04.04.2023 um 15:22 Uhr von moreno
Ilka habe ich ja auch nie geschrieben! Nur wenn der AG den AN nicht weiter beschäftigen will sollte der eine Befristungskontrollklage machen.