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Gesamter Betriebsrat mobbt Leitungskraft

B
BlackForest
Apr 2023 bearbeitet

In unserem Geschäft hat der Betriebsratsvorsitzende in seiner Position als einfacher Arbeitnehmer mit der Leitungskraft Probleme. Er nutzt seine Position aus, um Vorteile hieraus zu ziehen. Der Leitungskraft ist es wichtig, alle gleich zu behandeln. Demnach hat er dem BR-Vorsitzenden in seiner Position als Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass er bitte zur Arbeit erscheinen muss. Dieses Schreiben wurde durch den Betriebsrat insgesamt beantwortet in einer sehr herablassenden und ungebührlichen Kommunikation. Auf Nachfrage erklärte der Betriebsrat , dass dieser den Fall besprochen habe und einen Beschluss zu dem Schreiben an der Leitungskraft verfügt habe, die eben diese ungebührliche und respektloses Schreiben hervorrief. Der leitende Angestellte leidet unter dieser Art des Umgangs mit ihm. Hinzugefügt: er ist ein sehr gerechter Vorgesetzter. FRAGE: Was kann unternommen werden, ohne dass sich die Fronten noch mehr verhärten, aber auch so, dass der leitende Angestellte geschützt wird???

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Community-Antworten (6)

D
DummerHund

02.04.2023 um 22:22 Uhr

Warum erscheint der AN nicht auf seinem Arbeitsplatz? Ist es aus dem Grund das der AN Betriebsratsarbeit macht ist er wahrscheinlich im Recht; sofern die Betriebsratsarbeit Erforderlich ist und das Betriebsratsmitglied sich Ordnungsgemäß zur Betriebsratsarbeit abgemeldet hat. Ab- und wieder anmelden ist hier das A und O. Ob die Betriebsratsarbeit erforderlich ist entscheidet entweder der Betriebsrat als Gremium oder das Betriebsratsmitglied alleine. Für einen Betriebsratsvorsitzenden kann das dann schon mal mehr werden, denn er ist für die laufenden Geschäfte zuständig. Auch sollte nach Möglichkeit das Abmelden zur Betriebsratsarbeit so rechtzeitig geschehen das eine zuständige Person adäquaten Ersatz auf dem vakanten Arbeitsplatz besorgen kann, was natürlich auch nicht immer möglich ist. Ist zu wenig Personal im Betrieb vorhanden sollten BR und AG sich diesbezüglich mal über § 92 Betriebsverfassungsgesetz (Personalplanung) unterhalten. Wäre aber auch mal eine Aufgabe des Vorgesetzten das an zu kurbeln. Unternimmt keiner was, darf sich auch keiner beschweren. Ist allen Seiten dies Klar, dürfte es in Zukunft eigentlich keine verbalen Entgleisungen (egal ob schriftlich oder mündlich) mehr geben. Klappt das nicht sollte es mal eine 3er Runde geben. BRV, AG und Vorgesetzter und dann Klarheit schaffen.

J
Junge

03.04.2023 um 08:03 Uhr

Bevor hier wild spekuliert wird, bitte mehr Informationen, was genau vorgefallen ist.

E
enigmathika

03.04.2023 um 14:49 Uhr

"Demnach hat er dem BR-Vorsitzenden in seiner Position als Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass er bitte zur Arbeit erscheinen muss. Dieses Schreiben wurde durch den Betriebsrat insgesamt beantwortet in einer sehr herablassenden und ungebührlichen Kommunikation. Auf Nachfrage erklärte der Betriebsrat , dass dieser den Fall besprochen habe und einen Beschluss zu dem Schreiben an der Leitungskraft verfügt habe, die eben diese ungebührliche und respektloses Schreiben hervorrief."

Diese Vorgehensweise des Betriebsrates erscheint mir doch recht seltsam. Wieso sollte der Betriebsrat als Gremium so auf eine Ermahnung eines einzelnen Mitarbeiters reagieren, auch wenn dieser BRV ist? Als Mobbing würde ich das jedoch noch nicht bezeichnen.

Ob die Antwort wirklich ungebührlich, herablassend und respektlos war oder von der (sehr gerechten?) Leitungskraft so wahrgenommen wurde, kann man hier aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Nichtsdestotrotz muss sich natürlich auch ein Betriebsratsvorsitzender an allgemein geltende Regeln halten. Der nächste Schritt für unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz (wenn es denn so war) wäre demnach die Abmahnung. Das Ermahnungsschreiben wird sicher bereits seinen Weg in die Personalakte gefunden haben.

Der Betriebsrat als Ganzes sollte sich daran erinnern, das er auch die Leitungskräfte vertritt sofern sie nicht als leitende Angestellte im Sinne des BetrVG gelten.

K
Kehler

03.04.2023 um 15:15 Uhr

Das hat mich auch gewundert, das Das Gremium einen Antwortbrief verfasst obwohl der BRV als Arbeitnehmer und nicht als BRV darauf hingewiesen wurde, zur Arbeit zu erscheinen. Ich glaube der BRV hat keine Ahnung was er darf oder muss, geschweige denn das er immernoch ein normaler Arbeitnehmer ist.

M
Moreno

03.04.2023 um 16:20 Uhr

Na ich gebe mal dem Jungen Recht ohne richtige Informationen ist hier jeder Beitrag überflüssig!

NB
nicht brauchen

05.04.2023 um 10:49 Uhr

Der Junge wird immer besser.... (Kaum zu glauben)....

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