ERA GRUNDENTGELD UND LEISTUNGSENTGELT
Hallo, bei einer Umgruppierung kann der AG dem Begroffenen AN Leistungspunkte abziehen. Die Frage wäre kann der AG dem AN unter dem durchschnittlichen Punkte(15%) herabgesetzen !? ist das richtig das der AG einzig Punkte abziehen kann wenn der AN mindestens 20% hat und so dann bei einer Umgruppierung auf 15% herabgesetzt werden könnte!? Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (3)
31.03.2023 um 00:01 Uhr
Bei Einer Umgruppierung bei ERA entfallen normalerweise die komplette Leistungsberuteilungspunkte bis zur nächsten / nächstmöglichen Beurteilung.
Es kann also sein, dass man auf 0 % Zulagen fällt. Aber man kann dadurch nicht weniger Geld bekommen als vor der Höhergruppierung.
31.03.2023 um 00:47 Uhr
Man darf bei einer Umgruppierung nicht weniger als vorher verdienen das ist klar. Bei der nächsten Beurteilung müsste der AN wieder auf die 15% Punkte!?
03.04.2023 um 09:50 Uhr
Die Punkte ergeben sich aus der Beurteilung.
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