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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA GRUNDENTGELD UND LEISTUNGSENTGELT

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Soni38
Apr 2023 bearbeitet

Hallo, bei einer Umgruppierung kann der AG dem Begroffenen AN Leistungspunkte abziehen. Die Frage wäre kann der AG dem AN unter dem durchschnittlichen Punkte(15%) herabgesetzen !? ist das richtig das der AG einzig Punkte abziehen kann wenn der AN mindestens 20% hat und so dann bei einer Umgruppierung auf 15% herabgesetzt werden könnte!? Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (3)

M
Miezekatze73

31.03.2023 um 00:01 Uhr

Bei Einer Umgruppierung bei ERA entfallen normalerweise die komplette Leistungsberuteilungspunkte bis zur nächsten / nächstmöglichen Beurteilung.

Es kann also sein, dass man auf 0 % Zulagen fällt. Aber man kann dadurch nicht weniger Geld bekommen als vor der Höhergruppierung.

S
Soni38

31.03.2023 um 00:47 Uhr

Man darf bei einer Umgruppierung nicht weniger als vorher verdienen das ist klar. Bei der nächsten Beurteilung müsste der AN wieder auf die 15% Punkte!?

I
IlkaB

03.04.2023 um 09:50 Uhr

Die Punkte ergeben sich aus der Beurteilung.

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