Verschwiegenheitspflicht
Guten Tag,
ein Ersatzmitglied des BR hat Internes aus der BR-Sitzung an einen Kollegen (Nicht BR-Mitglied) weitergeben. Es handelte sich hierbei um eine noch nicht genehmigte Fortbildungsmaßnahme des entspr. Kollegen, welche aber im Rahmen unserer BV der BR mitbestimmen muss. Hierzu hatte der BR Rückfragen an den Vorgesetzten und wollte noch nicht genehmigen. Dieses stieß extern an Unverständnis und Ärger, womit der BR-Vorsitzende konfrontiert wurde. Frage nun: Hat das Ersatzmitglied gegen die Verschw.pflicht verstoßen? Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße Bianca Hegemeister
Community-Antworten (5)
30.03.2023 um 17:38 Uhr
klingt mir nicht danach ... mit Ruhm bekleckert hat sich das BRM aber natürlich trotzdem nicht.
30.03.2023 um 17:44 Uhr
Liebe Bianca,
ich wäre hier nicht so freizügig mit Klarnamen.
Dein Heinz Erhardt
30.03.2023 um 18:01 Uhr
Das Ersatzmitglied hat sicher keine Werbung für eine seriöse und diskrete BR-Arbeit gemacht, aber gegen ein Gesetz hat es auch nicht verstoßen.
Hier wird oft zitiert, der Betriebsrat sei kein Geheimrat. Und das ist tatsächlich richtig. Problematisch wird es erst, wenn es um Betriebsgeheimnisse nach §79 BetrVG geht.
Es gibt also viele Informationen, die nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen - mit denen mal aber bei zu laschem Umgang sehr schnell sehr viel Vertrauen verlieren kann.
30.03.2023 um 19:27 Uhr
Als Gremium im Ganzen würde ich mir das Ersatzmitglied trotz allem mal zur Brust nehmen und fragen welchen Nährwert er sich davon versprochen hat.
31.03.2023 um 09:41 Uhr
was genau hat er denn weitergegeben? Z.B. "Dein Seminar wurde vom BR nicht durchgewunken, weil..." kann ja, je nachdem wer noch zuhört, durchaus ein Datenschutzverstoß des Ersatzmitgliedes sein.
Verwandte Themen
Verschwiegenheitspflicht § 79 BetrVG - bei Trennung des AG von einem MA?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wenn einem BR die Trennung des AG von einem MA bekannt wurde - besteht hier nach § 79 Verschwiegenheitspflicht? Oder bezieht sich das nur auf Geschäfts- und Betriebs
Schweigepflicht
ÄlterDIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK? BITTE UM RAT Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über d
Verschwiegenheitspflicht, wie weit reicht sie?
ÄlterAls Neuling habe ich hier eine Frage zur Verschwiegenheit. Keiner meiner Kollegen kann mir genau sagen was wir verschweigen müssen und was nicht. BetrVG unter §79 gibt dazu folgende Auskunft: ...Betri
Verschwiegenheitspflicht
ÄlterPersonalrat lehnt Persmaßnahme ab. Verf. geht in die Stufe und ist noch nicht abgeschlossen. Personalchef unterrichtet Beschäftigte über Abstimmung des PR. Liegt darin ein Verstoß gegen die Verschwie
verschwiegenheitspflicht - Verkauf - Insolvenz
ÄlterHallo, uns, dem Betriebsrat, wurde unter Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt, das der Verkauf der Firma bevor steht. Dies geschieht, weil die Banken die Kredite fällig stellen. Der Verkauf soll ein