Guten Tag,

ein Ersatzmitglied des BR hat Internes aus der BR-Sitzung an einen Kollegen (Nicht BR-Mitglied) weitergeben. Es handelte sich hierbei um eine noch nicht genehmigte Fortbildungsmaßnahme des entspr. Kollegen, welche aber im Rahmen unserer BV der BR mitbestimmen muss. Hierzu hatte der BR Rückfragen an den Vorgesetzten und wollte noch nicht genehmigen. Dieses stieß extern an Unverständnis und Ärger, womit der BR-Vorsitzende konfrontiert wurde.
Frage nun: Hat das Ersatzmitglied gegen die Verschw.pflicht verstoßen?
Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Bianca Hegemeister