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Verschwiegenheitspflicht

B
B.Hegemeister
Mrz 2023 bearbeitet

Guten Tag,

ein Ersatzmitglied des BR hat Internes aus der BR-Sitzung an einen Kollegen (Nicht BR-Mitglied) weitergeben. Es handelte sich hierbei um eine noch nicht genehmigte Fortbildungsmaßnahme des entspr. Kollegen, welche aber im Rahmen unserer BV der BR mitbestimmen muss. Hierzu hatte der BR Rückfragen an den Vorgesetzten und wollte noch nicht genehmigen. Dieses stieß extern an Unverständnis und Ärger, womit der BR-Vorsitzende konfrontiert wurde. Frage nun: Hat das Ersatzmitglied gegen die Verschw.pflicht verstoßen? Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße Bianca Hegemeister

30105

Community-Antworten (5)

C
celestro

30.03.2023 um 17:38 Uhr

klingt mir nicht danach ... mit Ruhm bekleckert hat sich das BRM aber natürlich trotzdem nicht.

P
petermännchen

30.03.2023 um 17:44 Uhr

Liebe Bianca,

ich wäre hier nicht so freizügig mit Klarnamen.

Dein Heinz Erhardt

M
Muschelschubser

30.03.2023 um 18:01 Uhr

Das Ersatzmitglied hat sicher keine Werbung für eine seriöse und diskrete BR-Arbeit gemacht, aber gegen ein Gesetz hat es auch nicht verstoßen.

Hier wird oft zitiert, der Betriebsrat sei kein Geheimrat. Und das ist tatsächlich richtig. Problematisch wird es erst, wenn es um Betriebsgeheimnisse nach §79 BetrVG geht.

Es gibt also viele Informationen, die nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen - mit denen mal aber bei zu laschem Umgang sehr schnell sehr viel Vertrauen verlieren kann.

D
DummerHund

30.03.2023 um 19:27 Uhr

Als Gremium im Ganzen würde ich mir das Ersatzmitglied trotz allem mal zur Brust nehmen und fragen welchen Nährwert er sich davon versprochen hat.

R
rtjum

31.03.2023 um 09:41 Uhr

was genau hat er denn weitergegeben? Z.B. "Dein Seminar wurde vom BR nicht durchgewunken, weil..." kann ja, je nachdem wer noch zuhört, durchaus ein Datenschutzverstoß des Ersatzmitgliedes sein.

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