Verschwiegenheitspflicht
Wir sind ein neunköpfiges Gremium in einem süddeutschen, mittelständischen Unternehmen. Ein Arbeitnehmer hat von sich aus unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Die Kündigung wurde dem Gremium vorgelegt, protokolliert und abgeheftet. Nun sieht es bisher so aus, dass ein BR - (Ersatz-) Mitglied in einem Gespräch mit anderen Kollegen (keine BR - Mitglieder) diese ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers erwähnt hat. Hat er damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen oder hätte der AG ihn darauf hinweisen müssen, dies in diesem Fall gesondert geheimzuhalten? Da es keine personelle Einzelmaßnahme des AG ist? Vielen Dank.
Community-Antworten (6)
09.12.2020 um 18:34 Uhr
Die Kündigung des AN ansich ist nicht geheim.
09.12.2020 um 18:48 Uhr
Über Umstände usw hat das Mitglied keine Auskunft gegeben, da erstens nicht bekannt und zweitens irrelevant. Es geht tatsächlich nur um die Aussage: "Kollege xy hat gekündigt." Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Kollege xy das in seiner Abteilung noch nicht publik gemacht hatte und es irgendwie dort angekommen sein soll. Mir geht es einfach nur um die Sache. Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob und wie diese Information dort hingelangt ist, ist aber eine andere Geschichte.
09.12.2020 um 20:25 Uhr
Das ist jedenfalls nicht geheim. Auch wenn in dieser Sache oft Geheimniskrämerei betrieben wird. In ein paar Wochen ist derjenige weg- und jeder wird es merken. Und wenn die Stelle wieder besetzt werden soll, muss sie ja ausgescrieben werden (wenn der BR vom § 93 BetrVG Gebrauch gemacht hat).
10.12.2020 um 00:47 Uhr
es geht niemanden etwas an, warum der Kollege ausscheidet. Daher sehe ich das als durchaus kritisch
10.12.2020 um 07:03 Uhr
Nochmal: Warum, wieso und weshalb der Kollege kündigt, ist nicht erwähnt. Lediglich, dass es vom Kollegen eine Kündigung gibt, bzw. dass er gekündigt hat. Mehr nicht.
10.12.2020 um 10:47 Uhr
Ich wüsste nicht, wieso ein BRM die Kündigung eines Kollegen "raus posaunen" dürfen sollte. Und wie man sieht, hatte der Kollege die Abteilung noch nicht informiert und das "kommt jetzt nicht so gut". Also selbst wenn das jetzt "legal" wäre, sollte man sich mal überlegen, ob man das machen sollte.
Verwandte Themen
Verschwiegenheitspflicht § 79 BetrVG - bei Trennung des AG von einem MA?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wenn einem BR die Trennung des AG von einem MA bekannt wurde - besteht hier nach § 79 Verschwiegenheitspflicht? Oder bezieht sich das nur auf Geschäfts- und Betriebs
Schweigepflicht
ÄlterDIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK? BITTE UM RAT Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über d
Verschwiegenheitspflicht, wie weit reicht sie?
ÄlterAls Neuling habe ich hier eine Frage zur Verschwiegenheit. Keiner meiner Kollegen kann mir genau sagen was wir verschweigen müssen und was nicht. BetrVG unter §79 gibt dazu folgende Auskunft: ...Betri
Verschwiegenheitspflicht
ÄlterPersonalrat lehnt Persmaßnahme ab. Verf. geht in die Stufe und ist noch nicht abgeschlossen. Personalchef unterrichtet Beschäftigte über Abstimmung des PR. Liegt darin ein Verstoß gegen die Verschwie
verschwiegenheitspflicht - Verkauf - Insolvenz
ÄlterHallo, uns, dem Betriebsrat, wurde unter Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt, das der Verkauf der Firma bevor steht. Dies geschieht, weil die Banken die Kredite fällig stellen. Der Verkauf soll ein