Wir sind ein neunköpfiges Gremium in einem süddeutschen, mittelständischen Unternehmen. Ein Arbeitnehmer hat von sich aus unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Die Kündigung wurde dem Gremium vorgelegt, protokolliert und abgeheftet. Nun sieht es bisher so aus, dass ein BR - (Ersatz-) Mitglied in einem Gespräch mit anderen Kollegen (keine BR - Mitglieder) diese ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers erwähnt hat. Hat er damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen oder hätte der AG ihn darauf hinweisen müssen, dies in diesem Fall gesondert geheimzuhalten? Da es keine personelle Einzelmaßnahme des AG ist? Vielen Dank.