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Verschwiegenheitspflicht

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Toilettenfee
Dez 2020 bearbeitet

Wir sind ein neunköpfiges Gremium in einem süddeutschen, mittelständischen Unternehmen. Ein Arbeitnehmer hat von sich aus unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Die Kündigung wurde dem Gremium vorgelegt, protokolliert und abgeheftet. Nun sieht es bisher so aus, dass ein BR - (Ersatz-) Mitglied in einem Gespräch mit anderen Kollegen (keine BR - Mitglieder) diese ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers erwähnt hat. Hat er damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen oder hätte der AG ihn darauf hinweisen müssen, dies in diesem Fall gesondert geheimzuhalten? Da es keine personelle Einzelmaßnahme des AG ist? Vielen Dank.

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Community-Antworten (6)

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kratzbürste

09.12.2020 um 18:34 Uhr

Die Kündigung des AN ansich ist nicht geheim.

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Toilettenfee

09.12.2020 um 18:48 Uhr

Über Umstände usw hat das Mitglied keine Auskunft gegeben, da erstens nicht bekannt und zweitens irrelevant. Es geht tatsächlich nur um die Aussage: "Kollege xy hat gekündigt." Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Kollege xy das in seiner Abteilung noch nicht publik gemacht hatte und es irgendwie dort angekommen sein soll. Mir geht es einfach nur um die Sache. Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob und wie diese Information dort hingelangt ist, ist aber eine andere Geschichte.

K
kratzbürste

09.12.2020 um 20:25 Uhr

Das ist jedenfalls nicht geheim. Auch wenn in dieser Sache oft Geheimniskrämerei betrieben wird. In ein paar Wochen ist derjenige weg- und jeder wird es merken. Und wenn die Stelle wieder besetzt werden soll, muss sie ja ausgescrieben werden (wenn der BR vom § 93 BetrVG Gebrauch gemacht hat).

G
ganther

10.12.2020 um 00:47 Uhr

es geht niemanden etwas an, warum der Kollege ausscheidet. Daher sehe ich das als durchaus kritisch

T
Toilettenfee

10.12.2020 um 07:03 Uhr

Nochmal: Warum, wieso und weshalb der Kollege kündigt, ist nicht erwähnt. Lediglich, dass es vom Kollegen eine Kündigung gibt, bzw. dass er gekündigt hat. Mehr nicht.

C
celestro

10.12.2020 um 10:47 Uhr

Ich wüsste nicht, wieso ein BRM die Kündigung eines Kollegen "raus posaunen" dürfen sollte. Und wie man sieht, hatte der Kollege die Abteilung noch nicht informiert und das "kommt jetzt nicht so gut". Also selbst wenn das jetzt "legal" wäre, sollte man sich mal überlegen, ob man das machen sollte.

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