Erstellt am 09.12.2020 um 17:34 Uhr von Kratzbürste
Die Kündigung des AN ansich ist nicht geheim.
Erstellt am 09.12.2020 um 17:48 Uhr von Toilettenfee
Über Umstände usw hat das Mitglied keine Auskunft gegeben, da erstens nicht bekannt und zweitens irrelevant. Es geht tatsächlich nur um die Aussage: "Kollege xy hat gekündigt." Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Kollege xy das in seiner Abteilung noch nicht publik gemacht hatte und es irgendwie dort angekommen sein soll. Mir geht es einfach nur um die Sache. Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob und wie diese Information dort hingelangt ist, ist aber eine andere Geschichte.
Erstellt am 09.12.2020 um 19:25 Uhr von Kratzbürste
Das ist jedenfalls nicht geheim. Auch wenn in dieser Sache oft Geheimniskrämerei betrieben wird. In ein paar Wochen ist derjenige weg- und jeder wird es merken. Und wenn die Stelle wieder besetzt werden soll, muss sie ja ausgescrieben werden (wenn der BR vom § 93 BetrVG Gebrauch gemacht hat).
Erstellt am 09.12.2020 um 23:47 Uhr von ganther
es geht niemanden etwas an, warum der Kollege ausscheidet. Daher sehe ich das als durchaus kritisch
Erstellt am 10.12.2020 um 06:03 Uhr von Toilettenfee
Nochmal: Warum, wieso und weshalb der Kollege kündigt, ist nicht erwähnt. Lediglich, dass es vom Kollegen eine Kündigung gibt, bzw. dass er gekündigt hat. Mehr nicht.
Erstellt am 10.12.2020 um 09:47 Uhr von celestro
Ich wüsste nicht, wieso ein BRM die Kündigung eines Kollegen "raus posaunen" dürfen sollte. Und wie man sieht, hatte der Kollege die Abteilung noch nicht informiert und das "kommt jetzt nicht so gut". Also selbst wenn das jetzt "legal" wäre, sollte man sich mal überlegen, ob man das machen sollte.