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Abteilungsversammlung nicht im Sinne Betriebsversammlung

BCH
BR CCL HOL
Apr 2023 bearbeitet

Wir wollen Abteilungsversammlugen durchführen um die Stimmung und die Probleme der einzelnen Abteilungen zu erfahren, nennen wir sie zur Unterscheidung einfach Arbeitsbereichsversammlung. Also die Arbeitsbereichsversammlungsind kein Ersatz für die Betriebsversammlungen die wir sowieso abhalten. Jetzt kommt meine Frage muss ich zu Arbeitsbereichsversammlung die Geschäftsführung einladen wie in BetrVG §43 Abs.2 beschrieben?

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

30.03.2023 um 17:48 Uhr

Vor allem müsstet ihr klären, ob die Geschäftsführung einverstanden ist, dass Ihr die AN von der Arbeit abhaltet. Für eine solche Arbeitsbereichsversammlung fehlt (im Gegensatz zur Abteilungsversammlung nach 42 Abs. 2 jede rechtliche Grundlage.

R
rtjum

31.03.2023 um 09:45 Uhr

wenn ihr das zusätzlich zu den quartalsmäßigen Betriebsversammlungen macht müsst ihr das vorher mit dem AG klären, wie alterMann das schon schreibt.

Wir haben das, gerade während Corona, auch gemacht, allerdings nicht zusätzlich sondern gemäß den Vorgaben des BetrVG (auch von alterMann schon genannt).

D
Dackel

02.04.2023 um 13:33 Uhr

BetrVG §43 abs.1 gibt schon die Kombination aus 2 Abteilungensversammlumgen und 2 Betriebsversammlungen her, ob’s Sinn macht?

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