Wir wollen Abteilungsversammlugen durchführen um die Stimmung und die Probleme der einzelnen Abteilungen zu erfahren, nennen wir sie zur Unterscheidung einfach Arbeitsbereichsversammlung.
Also die Arbeitsbereichsversammlungsind kein Ersatz für die Betriebsversammlungen die wir sowieso abhalten. Jetzt kommt meine Frage muss ich zu Arbeitsbereichsversammlung die Geschäftsführung einladen wie in BetrVG §43 Abs.2 beschrieben?