Abteilungsversammlung nicht im Sinne Betriebsversammlung
Wir wollen Abteilungsversammlugen durchführen um die Stimmung und die Probleme der einzelnen Abteilungen zu erfahren, nennen wir sie zur Unterscheidung einfach Arbeitsbereichsversammlung. Also die Arbeitsbereichsversammlungsind kein Ersatz für die Betriebsversammlungen die wir sowieso abhalten. Jetzt kommt meine Frage muss ich zu Arbeitsbereichsversammlung die Geschäftsführung einladen wie in BetrVG §43 Abs.2 beschrieben?
Community-Antworten (3)
30.03.2023 um 17:48 Uhr
Vor allem müsstet ihr klären, ob die Geschäftsführung einverstanden ist, dass Ihr die AN von der Arbeit abhaltet. Für eine solche Arbeitsbereichsversammlung fehlt (im Gegensatz zur Abteilungsversammlung nach 42 Abs. 2 jede rechtliche Grundlage.
31.03.2023 um 09:45 Uhr
wenn ihr das zusätzlich zu den quartalsmäßigen Betriebsversammlungen macht müsst ihr das vorher mit dem AG klären, wie alterMann das schon schreibt.
Wir haben das, gerade während Corona, auch gemacht, allerdings nicht zusätzlich sondern gemäß den Vorgaben des BetrVG (auch von alterMann schon genannt).
02.04.2023 um 13:33 Uhr
BetrVG §43 abs.1 gibt schon die Kombination aus 2 Abteilungensversammlumgen und 2 Betriebsversammlungen her, ob’s Sinn macht?
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