Betriebsversammlung als Abteilungsversammlung
Hallo, unter welchen Bedingungen kann man die Betriebsversammlung als Abteilungsversammlung durchführen. Bei uns sind die Gegebenheiten so, dass die Versammlungen sehr teuer werden, das kann aber kein Grund sein oder doch?
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
01.07.2019 um 10:52 Uhr
Aus welchem Grund werden denn die Versammlungen sehr teuer? Und warum wären Abteilungsversammlungen billiger? Wenn ich §43 BetrVG lese, dann können zwei der vier Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist eine organisatorische oder räumliche Abgrenzung der einzelnen Betriebsteile. Daneben muss es für die Erörterung der besonderen Belange der betroffenen Arbeitnehmer nötig sein die BVers als AbtVers durchzuführen. Alternativ ist es möglich Teilversammlungen durchzuführen, wenn eine BVers für alle Mitarbeiter organisatorisch nicht realisierbar ist. Als Gründe hierfür können gelten: Insgesamt so viele Mitarbeiter, dass eine sachgerechte Diskussion der Belange der Mitarbeiter nicht möglich ist. Das Fehlen eines geeigneten Raumes, der alle Mitarbeiter fassen kann, wenn auch die Anmietung eines geeignet großen Raumes nicht möglich oder unzumutbar ist. Die räumliche Entfernung zwischen den Betriebsteilen ist so groß, dass eine An- und Abreise am Tag der BV nicht möglich ist, ansonsten ist die Distanz kein Grund für die Durchführung einer Teilversammlung.
01.07.2019 um 12:14 Uhr
Die Kosten spielen bei den Überlegungen keine Rolle. Will man eine Betriebsversammlung als Abteilungsversammlungen durchführen, müssen ja in der Summe auch wieder 100% der Arbeitnehmer angesprochen werden.
01.07.2019 um 15:59 Uhr
Danke für die Antworten, Hintergrund für das Kostenargument ist: es muss eine Teure Räumlichkeit in der nächsten Stadt angemietet werden und entsprechende Fahrtkosten und Zeiten erstattet werden.
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