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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitglied scheidet aus dem Unternehmen aus - Neuwahl

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rickw81
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen. Eines unserer BR-Mitglieder scheidet leider aus dem Unternehmen aus und wir haben auch keine Nachrücker und müssen dementsprechend den BR neu wählen. Die Mitgliedschaft des BR-Mitglieds endet mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Außer das Mitglied tritt vorher selber zurück. Ab wann kann mit den Neuwahlen begonnen werden? Also damit meine ich auch Vorbereitung, Kandidaten finden,... Kann der Wahlausschuss erst damit anfangen, wenn das Mitglied ausgeschieden ist, oder kann damit schon angefangen werden, während das scheidende Mitglied noch im Unternehmen (und im BR) ist? Danke für die Antwort. Viele Grüße

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Community-Antworten (22)

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takkus

30.03.2023 um 16:07 Uhr

Hallo. Ihr könnt jetzt schon den Wahlvorstand zu benennen und der kann dann schon anfangen die Wahl einzuleiten.

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celestro

30.03.2023 um 17:10 Uhr

"Ihr könnt jetzt schon den Wahlvorstand zu benennen"

darf man das denn? Der Kollege ist noch in der Firma. Demnach fehlt es an einer rechtlichen Begründung, einen WV einzusetzen.

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Catweazle

30.03.2023 um 17:19 Uhr

So furchtbar eilig ist es ja nicht. Der BR bleibt doch handlungsfähig. Ihr könnt trotzdem mal vorfühlen wer als Kandidat interessiert ist.

T
takkus

30.03.2023 um 17:32 Uhr

Also ich habe nirgends eine Ausschlussfrist gefunden. Wenn man weiß das Neuwahlen anstehen, hat der BR unverzüglich zu reagieren.

C
celestro

30.03.2023 um 17:44 Uhr

"Also ich habe nirgends eine Ausschlussfrist gefunden."

Richtig!

"Wenn man weiß das Neuwahlen anstehen, hat der BR unverzüglich zu reagieren."

Richtig ... und weiter? Genau ... die Neuwahlen stehen erst in dem Moment an, wo der MA wirklich "weg ist". Was würde man mit einem WV machen, wenn der AG dem MA plötzlich 10k Euro Prämie zahlt, damit er doch bleibt? Doof aus der Wäsche gucken?

T
takkus

30.03.2023 um 17:46 Uhr

Klar, warum nicht?

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DummerHund

30.03.2023 um 17:47 Uhr

.......oder aber der MA noch Kündigungsschutzklage einreicht.

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celestro

30.03.2023 um 17:52 Uhr

"Klar, warum nicht?"

Weil da mMn das Gesetz sehr eindeutig ist ... es sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten "wenn der BR unter die Mindestanzahl an Mitgliedern sinkt". Nicht "3 Monate" und auch nicht "3 Wochen" vorher. Und die Mitglieder des WV haben ein Recht auf Arbeitsbefreiung. Wenn aber das maßgebliche Ereignis dafür noch gar nicht stattgefunden hat, sehe ich nicht, wieso der AG das mitmachen müsste.

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petermännchen

30.03.2023 um 17:55 Uhr

@rickw81: wer hat gekündigt- ArbN oder ArbGeb? Wann endet das AV?

C
celestro

30.03.2023 um 18:21 Uhr

@petermännchen

Welche Relevanz hätten die Antworten?

P
petermännchen

30.03.2023 um 18:49 Uhr

@celestro- warum interessiert dich das?

C
celestro

30.03.2023 um 18:51 Uhr

weil es wenig Sinn macht Fragen zu stellen, deren Antworten komplett ohne Relevanz sind.

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rickw81

30.03.2023 um 19:05 Uhr

@petermännchen

Das Mitglied hat fristgerecht gekündigt und ist jetzt noch 3 Monate im Unternehmen.

Wenn ich die Antworten hier richtig deutet und auch $13 BetrVG richtig interpretiere, dann können Neuwahlen erst gemacht werden, wenn wir nicht mehr genug Mitglieder sind - also unverzüglich nachdem das scheidende Mitglied das Unternehmen verlassen hat - wenn das Mitglied alleine zurück tritt, oder wir als BR gemeinsam zurück treten.

Allerdings können wir uns schon nach potentiellen Kandidaten umschauen.

C
celestro

30.03.2023 um 19:15 Uhr

"also unverzüglich nachdem das scheidende Mitglied das Unternehmen verlassen hat - wenn das Mitglied alleine zurück tritt, oder wir als BR gemeinsam zurück treten."

Ganz genau!

"Allerdings können wir uns schon nach potentiellen Kandidaten umschauen."

Richtig! Sollte man aber vorsichtig mit umgehen. Denn BRM, die die Infos aus dem BR für ihre eigenen Belange verwenden ... das kommt nicht immer gut an.

D
DummerHund

30.03.2023 um 19:21 Uhr

celestro hat es auf den Punkt getroffen.

P
petermännchen

31.03.2023 um 11:03 Uhr

@celestro- was erdreistetest du dich hier zu werten, welche Fragen eine Relevanz haben oder nicht? Bist du der Hüter über die Grundsätze der zulässigen Fragen in diesem Forum? Warum ich welche Fragen stelle hat dich nicht im geringsten zu interessieren!

C
celestro

31.03.2023 um 11:53 Uhr

"Bist du der Hüter über die Grundsätze der zulässigen Fragen in diesem Forum?"

Nein ... davon abgesehen, das nirgends etwas von unzulässigen Fragen steht ... sondern von Fragen, die wohl keine Relevanz haben. Verstehst Du den Unterschied?

"Warum ich welche Fragen stelle hat dich nicht im geringsten zu interessieren!"

Wie sagt man heutzutage ... chill mal Deine base. Das Du hier derart ausflippst, nur weil ich eine völlig normale Frage stelle, sagt viel aus.

"Das Mitglied hat fristgerecht gekündigt und ist jetzt noch 3 Monate im Unternehmen."

Da hast Du Deine Antwort ... jetzt bin ich ja mal gespannt, ob Du uns hier aufzeigen kannst, in wieweit das relevant für eine sinnvolle Antwort (an den TE) ist.

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rickw81

31.03.2023 um 11:58 Uhr

Leute, kein Grund hier nen Streit vom Zaun zu brechen...

Das Leben ist viel zu kurz dazu.

Meine Frage wurde beantwortet und damit ist gut. Vielen Dank.

P
petermännchen

31.03.2023 um 12:26 Uhr

Meine Frage wurde auch beantwortet. Danke rickw81

"Da hast Du Deine Antwort ... jetzt bin ich ja mal gespannt, ob Du uns hier aufzeigen kannst, in wieweit das relevant für eine sinnvolle Antwort (an den TE) ist."- meinst Du immernoch du hast hier das Sagen über Fragen und Antworten. Scheinst es in deiner Arroganz nicht zu verarbeiten. Ich chill dann mal meine Base und lass dich mit deinem Größenwahn alleine.

T
takkus

31.03.2023 um 12:34 Uhr

@rickw81 Wenn Du jetzt die Frage schließt ist in dem TE hier Ruhe. Allerdings hätten wir u.U. nicht mehr soviel Spaß beim lesen.

C
celestro

31.03.2023 um 13:56 Uhr

"meinst Du immernoch du hast hier das Sagen über Fragen und Antworten."

Nö! Aber glaub Du das mal ruhig weiter ... mir egal.

"Scheinst es in deiner Arroganz nicht zu verarbeiten. Ich chill dann mal meine Base und lass dich mit deinem Größenwahn alleine."

Keine Argument, aber beleidigen. Kann man machen ... muss man aber nicht.

"Leute, kein Grund hier nen Streit vom Zaun zu brechen..."

Kein Grund sich zu sorgen. Kann mich kaum daran erinnern, wann ich mich zuletzt mit jemandem gestritten habe. Ich diskutiere hier ... nicht mehr und nicht weniger.

Ach ja ... und zumindest MEIN Blutdruck steigt kein Stück .... ;-)))

T
takkus

31.03.2023 um 14:28 Uhr

Meiner vor lachen....??????

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