Stellvertretende Vorsitzende scheidet aus Unternehmen aus -Neuwahl SBRV?
Hallo,
Die stellvertretende Vorsitzende scheidet aus dem Unternehmen aus, weil der Zeitvertrag nicht verlängert wird. Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende teilen sich eine Freistellung von je 50 %.
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Muss die stellvertretende Vorsitzende neu gewählt werden oder rückt einfach der 2. lt Wahlliste in der konstituierenden Sitzung nach?
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Muss der Vorsitzende auch neu gewählt werden?
Wie ist das Thema zu händeln
Community-Antworten (4)
24.10.2006 um 19:24 Uhr
Hier ist Neuwahl erforderlich sowohl für die Stellvertretung als auch für die Freistellung denn dies ist nicht miteinander gekoppelt!!
24.10.2006 um 19:25 Uhr
hab den 2.Teil der Frage übersehen, der Vorsitzende muß natürlich nicht neu gewählt werden.
24.10.2006 um 20:39 Uhr
Das der Vorsitzende und der stelltvertretende Vorsitzende eine Freistellung teilen wurde vor der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden beschlossen. Muss nochmal ein Wahlgang wegen der Freistellung stattfinden?
24.10.2006 um 22:50 Uhr
Neue Wahl, neuer Beschluss. Die Freistellung ist ja nicht an Ämter oder Positionen gebunden, sondern jedes BR-Mitglied hat die Möglichkeit einer Freistellung oder Teilfreistellung.
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