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Stellvertretende Vorsitzende scheidet aus Unternehmen aus -Neuwahl SBRV?

K
kekskruemmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Die stellvertretende Vorsitzende scheidet aus dem Unternehmen aus, weil der Zeitvertrag nicht verlängert wird. Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende teilen sich eine Freistellung von je 50 %.

  1. Muss die stellvertretende Vorsitzende neu gewählt werden oder rückt einfach der 2. lt Wahlliste in der konstituierenden Sitzung nach?

  2. Muss der Vorsitzende auch neu gewählt werden?

Wie ist das Thema zu händeln

4.16404

Community-Antworten (4)

U
unkas

24.10.2006 um 19:24 Uhr

Hier ist Neuwahl erforderlich sowohl für die Stellvertretung als auch für die Freistellung denn dies ist nicht miteinander gekoppelt!!

U
unkas

24.10.2006 um 19:25 Uhr

hab den 2.Teil der Frage übersehen, der Vorsitzende muß natürlich nicht neu gewählt werden.

K
kekskruemmel

24.10.2006 um 20:39 Uhr

Das der Vorsitzende und der stelltvertretende Vorsitzende eine Freistellung teilen wurde vor der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden beschlossen. Muss nochmal ein Wahlgang wegen der Freistellung stattfinden?

U
unkas

24.10.2006 um 22:50 Uhr

Neue Wahl, neuer Beschluss. Die Freistellung ist ja nicht an Ämter oder Positionen gebunden, sondern jedes BR-Mitglied hat die Möglichkeit einer Freistellung oder Teilfreistellung.

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