HR zahlt die Zulage nicht aus.
Die HR-Leitung zahlt den Kollegen nicht ihre Zulage aus. Ihre Begründung lautet: „Die Kollegen möchten gerne um 5:30Uhr anfangen, um täglich die 30min Überstunden zu machen. Dafür würden die Kollegen auch auf ihre Zulage verzichten.
Tariflich steht ihn aber vor 6:00 Uhr ein entsprechende Zulage zu.
Wie setzte ich das bei der HR / GF durch?
Community-Antworten (7)
29.03.2023 um 21:29 Uhr
Die Freiwilligkeit 30 min eher an zu fangen setzt ja den TV nicht außer Kraft Man kann der HR ruhig mal vertrauensvoll sagen das man sich auch mit der GEW darüber unterhalten kann.
29.03.2023 um 21:55 Uhr
Danke. Das Problem ist das sie sich verweigert.
29.03.2023 um 22:05 Uhr
Wer verweigert sich, die GEW ?
30.03.2023 um 10:12 Uhr
Hallo, die Mitarbeiter wollen früher anfangen. Die Arbeitszeit ist aber erst später. Da kann ich den AG gut verstehen, dass er keine Zulage zahlen will. Er hat ja auch nicht angeordnet, dass die Mitarbeiter fürher da sind. Bei uns arbeitet auch einer in Gleitzeit und kommt, auf eigenen Wunsch, um 5 Uhr, damit er früh Feierabend hat. Der AG könnte jetzt sagen: Arbeitszeit ist erst ab 6 Uhr, damit er keine Zuschläge zahlen muss. Andere müssen schon um 5 Uhr da sein. Die bekommen die Zuschläge. Wenn einer sein Zeitfenster freiwillig in eine Zuschlagszeit verschiebt, so ist bei uns keine Zulage fällig.
30.03.2023 um 10:20 Uhr
aus welchem Grund wollen die MA denn jeden Tag freiwillig 30min mehr arbeiten? Aber grundsätzlich wenn der AG die Zeit annimmt also das frühere Anfangen nicht verbietet dann hat er auch die Zuschläge zu zahlen.
30.03.2023 um 11:57 Uhr
"Tariflich steht ihn aber vor 6:00 Uhr ein entsprechende Zulage zu."
Was genau SAGT denn der TV? Wenn das eine Nachschichtzulage ist, so kenne ich diverse TV, die eine Zulage nur bei mindestens 2 h Arbeit in der Nacht vorsehen.
30.03.2023 um 14:36 Uhr
wie einverstanden ist denn der AG mit der früheren Arbeitszeit? Nicht dass wir am Ende von "aufgedrängter Arbeitszeit" sprechen
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