Erstellt am 28.03.2023 um 14:43 Uhr von Kehler
kommt darauf an: Wenn die durch gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben der Berufsgenossenschaft angeordnet wird, dann gibt es keine Mitbestimmung.
Erstellt am 28.03.2023 um 15:01 Uhr von Thomas63
oder bei Qualität. Wir haben von den Behörden(z.B. Regierungspräsidium) klare Vorgaben wie unsere Kleidung hinsichtlich Hygiene auszusehen hat. Hälst Du dich nicht dran bekommst du keine Produktionserlaubnis.
Auch beim Labor haben wir Vorschriften wiehoch der Baumwollanteil in den Kitteln sein muss. Ob der Kittel von Firma A oder B kommt ist egal solange die Vorgaben stimmen.
Ohne genaueres Wissen was Ihr herstellt ist Deine Frage nicht genauer zu beantworten.
Die Gesetze hierzu sind vielfällig.
Erstellt am 28.03.2023 um 15:34 Uhr von Muschelschubser
Im Rahmen einer Kleiderordnung wäre Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 (1) BetrVG gegeben.
Da es hier offensichtlich um Schutzkleidung geht, sehe ich ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 (7) BetrVG.
Natürlich müssen Unfallverhütungsvorschriften oder branchenspezifische Standards eingehalten werden. Aber wenn es unter Berücksichtigung aller Gesetze und Verordnungen noch immer Spielraum in der Gestaltung gibt, sehe ich den BR aus genannten Gründen in der Mitbestimmung.
Erstellt am 29.03.2023 um 07:49 Uhr von rtjum
"Da es hier offensichtlich um Schutzkleidung geht,"
wo liest du das in der Frage des TE?
Erstellt am 29.03.2023 um 08:51 Uhr von Muschelschubser
Hast ja Recht... ;-)
Aber auch wenn wir das Wort durch "Arbeitskleidung" oder "Dienstkleidung" ersetzen, würde ich meine Kernaussage nicht widerrufen. Einer der beiden Punkte aus dem 87er dürfte zutreffen.
Erstellt am 29.03.2023 um 09:03 Uhr von rtjum
"Einer der beiden Punkte aus dem 87er dürfte zutreffen."
wie ich in dem anderen Thread ebenfalls so geschrieben habe.
Persönliche Schutzausrüstung wird ja, wenn nicht schon von Gesetz/Amt oder was auch immer zwingend in einer bestimmten Form vorgegeben, über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt und da sind wir als BR ja mittendrin statt nur dabei.