Art der Arbeitskleidung (Material) sowie Was ( Hose Kurz) in der Mitbestimmung?
Hallo ich bin bei uns im Gremium fest der Meinung das der BR bei der Auswahl des Stoffes (Material) sowie der Art z.B Hose Kurz oder Lang in der Mitbestimmung ist ,liege ich da falsch?? Bitte schmeisst mir mal ein paar § um die Ohren. Danke euch.
Community-Antworten (6)
28.03.2023 um 16:43 Uhr
kommt darauf an: Wenn die durch gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben der Berufsgenossenschaft angeordnet wird, dann gibt es keine Mitbestimmung.
28.03.2023 um 17:01 Uhr
oder bei Qualität. Wir haben von den Behörden(z.B. Regierungspräsidium) klare Vorgaben wie unsere Kleidung hinsichtlich Hygiene auszusehen hat. Hälst Du dich nicht dran bekommst du keine Produktionserlaubnis.
Auch beim Labor haben wir Vorschriften wiehoch der Baumwollanteil in den Kitteln sein muss. Ob der Kittel von Firma A oder B kommt ist egal solange die Vorgaben stimmen.
Ohne genaueres Wissen was Ihr herstellt ist Deine Frage nicht genauer zu beantworten. Die Gesetze hierzu sind vielfällig.
28.03.2023 um 17:34 Uhr
Im Rahmen einer Kleiderordnung wäre Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 (1) BetrVG gegeben.
Da es hier offensichtlich um Schutzkleidung geht, sehe ich ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 (7) BetrVG.
Natürlich müssen Unfallverhütungsvorschriften oder branchenspezifische Standards eingehalten werden. Aber wenn es unter Berücksichtigung aller Gesetze und Verordnungen noch immer Spielraum in der Gestaltung gibt, sehe ich den BR aus genannten Gründen in der Mitbestimmung.
29.03.2023 um 09:49 Uhr
"Da es hier offensichtlich um Schutzkleidung geht," wo liest du das in der Frage des TE?
29.03.2023 um 10:51 Uhr
Hast ja Recht... ;-)
Aber auch wenn wir das Wort durch "Arbeitskleidung" oder "Dienstkleidung" ersetzen, würde ich meine Kernaussage nicht widerrufen. Einer der beiden Punkte aus dem 87er dürfte zutreffen.
29.03.2023 um 11:03 Uhr
"Einer der beiden Punkte aus dem 87er dürfte zutreffen." wie ich in dem anderen Thread ebenfalls so geschrieben habe.
Persönliche Schutzausrüstung wird ja, wenn nicht schon von Gesetz/Amt oder was auch immer zwingend in einer bestimmten Form vorgegeben, über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt und da sind wir als BR ja mittendrin statt nur dabei.
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