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Anhöhrungsunterlagen voher, zur Kotrolle, zum BR Vorsitzenden

S
Speiche73
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

Heute wurde ich vom Betriebsleiter / Personalbüro angesprochen. Es soll eine Anhöhrung zur Neueinstellung geben. Um alles etwas "reibungloser" zu gestalten möchte man mir die Infos vorher zur "Durchsicht" zukommen lassen. Wenn noch was fehlt wird das mit den eigentlichen / offiziellen Anhöhrungsdokumenten nachgereicht. Ist das so rechtens?

Besten Dank für eure Hilfe Andreas

18605

Community-Antworten (5)

C
celestro

28.03.2023 um 16:38 Uhr

Ja, wieso nicht?

R
rtjum

28.03.2023 um 16:40 Uhr

bei einer Neueinstellung hätte ich keine Probleme damit, bei Kündigungen etc. würde ich den AG nie auf Fehler hinweisen bevor das in der BR-Sitzung so beschlossen wird, rettet den zu kündigenden evtl. einen Monat mehr Lohn.

M
Muschelschubser

28.03.2023 um 16:42 Uhr

Durchaus, solange im Gegenzug keine Erwartungen an Dich persönlich gestellt werden (z.B. Stellungnahme oder Beginn einer Frist).

Rein informativ ist das doch völlig in Ordnung und unterstreicht sogar ein bisschen die vertrauensvolle Zusammenarbeit. ?

T
Thomas63

28.03.2023 um 17:11 Uhr

Ist doch von Vorteil, falls eine Info fehlt kann der Vorsitzende doch frühzeitig darauf hinweisen damit bei der Sitzung alle Infos vorhanden sind. Läuft bei uns schon immer so, es spart Zeit. Wir haben für alles Personelle Standartvordrucke mit unserer Personalabteilung erstellt auf denen alle Infos vorgegeben sind die wir benötigen.

Bei einer möglichen Kündigung bin ich bei rtjum.

G
ganther

29.03.2023 um 04:03 Uhr

der AG sollte aber schriftlich erklären, dass die Anhörungsfrist damit nicht beginnt....

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