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Festlegung von neuen Tätigkeiten für Mitarbeiter (Versetzung?)

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Stoffel223
Jan 2020 bearbeitet

Im vergangenen Jahr wurde mit einem unserer Manager ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen und dieser wurde direkt freigestellt (es erfolgte keine Übergabe seiner Tätigkeiten an irgendwen) In der Zwischenzeit wurde aus dem Konzern ein neuer Vorgesetzter für die vier betroffenen Kollegen festgelegt (dieser befindet sich nicht in Deutschland) Der neue Vorgesetzte hat jedoch nicht die Aufgaben übernommen, die der bisherige Vorgesetzte erledigt hat (Definition und Kotrolle von Prozessen die in der Abteilung in Verbindung mit anderen Abteilungen oder Unternehmen stattfinden, Vertretungsberechtigter nach ElektroG) Nun ist der neue Vorgesetzte auf die Idee gekommen einem der Angestellt die Aufgaben nach dem ElektroG (WEEE) zu übertragen. Der Angestellte will diese Verantwortung aber nicht haben und einfacher Sachbearbeiter bleiben. Er hat kein Problem damit die notwendigen Daten heraus zu suchen und an einen Verantwortlichen weiter zugeben, wobei selbst das in der Vergangenheit nicht seine Aufgabe war und er aktuell nicht weiß woher der alte Vorgesetzte die Daten überhaupt erhalten hat) Kann der Vorgesetzte ihn dazu zwingen oder wäre das ggf. eine Versetzung bei der der Betriebsrat anzuhören ist?

Das zuweisen eines neuen Vorgesetzten ohne dass sich die Aufgaben ändern ist ja eher keine Versetzung (das ist nahezu allen Kollegen im letzten Jahr passiert und teilweise wurden die Kollegen sogar darüber informiert)

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

26.01.2020 um 10:08 Uhr

Eine Versetzung im Sinne des BetrVG ist im § 95 Abs. 3 beschrieben. Die Frage wäre, ob sich die Umstände wesentlich geändert haben, unter der die Arbeit zu leisten ist. Eine andere Frage wäre, was im Arbeitsvertrag steht. Ist denn der BR überhaupt zur Einstellung des Vorgesetzten gehört worden? Ob er im Ausland seinen Schreibtisch hat, spielt ja keine Rolle (neuste Rechtsprechung).

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Stoffel223

26.01.2020 um 13:24 Uhr

Sofern der Mitarbeiter die neuen Aufgaben wahrnehmen würde, müsste er sich mit einer komplett neuen Thematik befassen und hätte neue Verantwortlichkeiten. Eine Anhörung zur Einstellung des neuen Vorgesetzten gab es nicht, da der neue Vorgesetzte nicht im gleichen Unternehmen tätig ist (anderes Unternehmen des Konzerns) und das auch schon seit Jahren. In vielen Bereichen gibt es bei uns mittlerweile keine lokale Vorgesetzten mehr, sondern solche, die für gleichartige Tätigkeiten innerhalb einer Region zuständig sind (z.B. Europa oder Asien) Im Prinzip sind das dann Angestellte von Schwestergesellschaften. In unserem Fall verteilen sich die Vorgesetzten mittlerweile auf drei Länder. Unser Geschäftsführer sitzt ebenfalls im Ausland, das macht das Ganze nicht einfacher.

K
kratzbürste

26.01.2020 um 16:52 Uhr

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Fuehrungsaufgabe-als-zustimmungspflichtige-Einstellung~#

Da könnt ihr die Sache vielleicht von der Seite aufrollen. Mischt euch ein.

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