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Ersatzmitglied (Minderheit) tritt aus

M
Maximum55
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo,

unser Ersatzmitglied (Minderheit) tritt aus. Wir haben aber keine weitere Person der Minderheit auf unser Wahlliste (Personenwahl). Nehme ich ein weiteres Ersatzmitglied auf? Wir haben schon 2 Ersatzmitglieder bei einem 9er Gremium.

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Community-Antworten (11)

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rtjum

28.03.2023 um 13:31 Uhr

wenn kein weiteres Ersatzmitglied des Geschlechts in der Minderheit mehr auf den Listen steht, dann nimmst du das nächste Ersatzmitglied auf der Liste der zurückgetretenen Person. Aber Achtung evtl. habt ihr einen Listensprung für des Minderheitengeschlecht machen müssen, den müsstet ihr dann wieder auflösen.

C
celestro

28.03.2023 um 13:36 Uhr

Was heißt "wir haben schon 2"? Schon 2 was? Ersatzmitglieder, die zu regulären BRM wurden? 2 Personen des Minderheitengeschlechtes?

E
enigmathika

28.03.2023 um 15:35 Uhr

Sobald die Ersatzmitglieder dauerhaft nachgerückt sind, sind sie keine Ersatzmitglieder mehr, sondern reguläre Betriebsratsmitglieder. Es könnte also im Laufe der Amtsperiode der gesamte Betriebstrat nach und nach ersetzt werden. Da gibt es keine Mengenbegrenzung.

M
Maximum55

29.03.2023 um 11:18 Uhr

Sehr gut, danke für eure Infos. Haben jetzt einfach ein weiteres Ersatzmitglied.

R
rtjum

29.03.2023 um 11:29 Uhr

"Haben jetzt einfach ein weiteres Ersatzmitglied." Das verstehe ich jetzt nicht. Hast Du in der Belegschaft rumgefragt, wer denn noch Ersatzmitglied spielen will oder was?

M
Muschelschubser

29.03.2023 um 11:55 Uhr

Hmm. Die 9 Kandidaten mit dem meisten Stimmen zogen im Rahmen der Personenwahl in den BR ein (den richtigen Umgang mit dem Geschlecht in der Minderheit setze ich mal voraus). So weit so klar.

Des weiteren wurde bei dieser Wahl jeder weitere Kandidat, der mindestens eine Stimme erhalten hat, automatisch Ersatzmitglied. Da gibt es keine Obergrenze, selbst wenn es 100 Kandidaten waren.

Das Ersatzmitglied mit den meisten erhaltenen Stimmen zieht automatisch in den Betriebsrat nach, sofern ein ordentliches Mitglied ausscheidet (zumindest in diesem Fall, da das Geschlecht in der Minderheit ja nicht mehr vertreten ist).

Und hier ist das Thema dann eigentlich auch schon beendet.

Kannst Du daher erklären, wie man nun ein weiteres Ersatzmitglied außerhalb einer Wahl haben kann?

Leute, macht keinen Blödsinn und spielt nicht mit Eurer Beschlussfähigkeit!

M
Maximum55

29.03.2023 um 11:59 Uhr

Moin, wir haben das natürlich nach der Liste gemacht. Aber wäre noch eine Minderheit dazu auf der Liste gewesen - was es aber nicht mehr ist - hätten wir die Person ja einladen müssen wenn eine von den zwei Minderheiten ausfällt.

Wenn jetzt also eine Minderheit ausfällt, rückt direkt das erste Ersatzmitglied nach, usw....

M
Muschelschubser

29.03.2023 um 12:19 Uhr

Ja, das passt dann ja auch so. Mich hat nur die Formulierung "haben jetzt einfach ein weiteres Ersatzmitglied" irritiert.

E
enigmathika

29.03.2023 um 15:49 Uhr

wie schon gesagt: Wenn man nachrückt, ist man kein Ersatzmitglied mehr, sondern vollwertiges reguläres Betriebsratsmitglied. Mich würde es erheblich stören, wenn ich als Nachrücker für den Rest der Amtsperiode als Ersatzmitglied tituliert würde.

M
Maximum55

29.03.2023 um 16:44 Uhr

@Enigmathika: es ist auch die Ersatzpersonen ausgetreten. Mir ist schon bewusst was du geschrieben hast. Und das ist schon alles sauber gelaufen! ;)

E
enigmathika

29.03.2023 um 19:00 Uhr

@Maximum55 Ich bezweifle überhaupt nicht, dass das sauber gelaufen ist. Ich merke nur an, dass Du immer von Ersatzmitgliedern sprichst, obwohl die Personen inzwischen BR-Mitglieder sind.

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