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Kein Geschlecht in der Minderheit - Wie wird das im Wahlausschreiben berücksichtigt

E
Elmshorn
Nov 2016 bearbeitet

Geschlecht in der Minderheit. In unserem Betrieb sind genausoviele Männer wie Frauen wahlberechtigt. Damit haben wir kein Geschlecht in der Minderheit.

Wie berücksichtigen wir dies im Wahlausschreiben, in dem das Geschlecht in der Minderheit ausgewiesen werden muss.

Freue mich auf Antworten.

2.142011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

20.01.2014 um 13:46 Uhr

Gar nicht - es gibt ja keins

P
Pjöööng

20.01.2014 um 14:15 Uhr

Zu beachten ist hier, dass das Geschlechterverhältnis unter allen Beschäftigten (mit Ausnahme der nach § 5 BetrVG nicht zu zählenden Personen) und nicht nur unter den Wahlberechtigten zu ermitteln ist.

Und wenn dem dann so ist: "Der Betrieb beschäftigt aktuell 87 Männer und 87 Frauen. Es stehen damit keinem der beiden Geschlechter Mindestsitze zu."

A
ActionHero

20.01.2014 um 14:22 Uhr

Typisch Kölner.....

Sowenig Text, aber verdammt viel falsch....

Gibt es keine Minderheit, weil hier die Anzahl gleich ist, wird diese durch Los bestimmt. Dieses muss dann auch so im Wahlausschreiben angegeben werden.

K
Kölner

20.01.2014 um 14:29 Uhr

Spannend. Das wusste ich natürlich nicht und habe ich noch nie anders gehört. Du meinst also, dass das Geschlecht in der Minderheit gelost werden, aber die Quotenberechnung dann nicht erfolgen muss, oder? Ist dann - obwohl nicht der Fall - z.B. das ausgeloste Geschlecht in der Minderheit und bekäme dann wieder zwingend die Mindestsitze? Was soll das für eine Auslosung sein? Ist irgendetwas passiert in der Zwischenzeit bei Dir? Kann ich ne Textstelle, Literatur dazu haben?

Ich bin mir sicher, dass das was Du hier verzapfst ziemlicher Nonsens ist und an verschrobenem Denken nicht zu überbieten ist.

Aber Du hast noch ne Chance... Danke, edler Spender an Wissen und an Arroganz!

P
Pjöööng

20.01.2014 um 14:31 Uhr

Zitat (ActionHero): "Typisch Kölner.....

Sowenig Text, aber verdammt viel falsch....

Gibt es keine Minderheit, weil hier die Anzahl gleich ist, wird diese durch Los bestimmt. Dieses muss dann auch so im Wahlausschreiben angegeben werden."

Köstlich!

Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, wie man auf so eine verschrobene Idee kommen kann und diese dann auch noch so vehement vertreten kann...

Der Herr Fitting ist da übrigens anderer Meinung: "Haben beide Geschlechter gleich viel Angehörige im Betrieb, so entfällt die Berechnung der Mindestzahl nach § 5 WO, da es in diesem Fall kin vom Wahlvorst. festzustellendes Geschlecht in der Minderheit gibt." (Rn 19 zu § 15 BetrVG).

A
ActionHero

20.01.2014 um 14:45 Uhr

sorry Kölner......Hiermit entschuldige ich mich für meine dämlichkeit.....

Leider war ich beim § 17 BPersVG. Im BetrVG wurde dies ja in 2001 abgeschafft...

Sorry nochmal.

An Alle, Kölner hat hier recht und ein ActionHero gibt zu, dass er hier voreilig, um nicht zu sagen, blind gehandelt hat..

K
Kölner

20.01.2014 um 14:50 Uhr

Danke. Entschuldigung wird sehr gerne angenommen. Schwamm drüber!

Nein, ich bin jetzt nicht schadenfreudig, denn das kann ja auch Dir mal passieren. Und man muss schon sagen, Du hast die Kurve gekriegt und zugegeben, dass Du Dich geirrt hast. Perfekt, was will man mehr bei einer Irrung erreichen, als dass diese als solche im Nachgang zugegeben wird. Danke, das passt sehr gut zusammen.

O
Oblatixx

20.01.2014 um 15:38 Uhr

Ich war ja auch erst erschrocken, als ich das las, dann musste ich aber doch schmunzeln. Obwohl: Dem deutschen Gesetzgeber trau ich sowas schon zu ...

H
Hartmut

20.01.2014 um 20:51 Uhr

Oh ja. Und ActionHero, du bist nicht allein. Ich habe meinen Lapsus für heute ja auch schon hinter mir, als ich aktives und passives Wahlrecht verwechselt habe ... aaaargh! :))

A
ActionHero

21.01.2014 um 00:13 Uhr

Jau, ich habe jetzt etwas gemacht, was ich eigentlich gar nicht mag und sonst auch bleiben lasse. Was, wie diese Geschichte zeigt, wohl auch nicht das Verkehrteste ist. Da ich diese Woche wieder einmal unterwegs bin und einwenig Zeit hatte, habe ich mir flugs den Schlappi gegriffen und wollte eigentlich nur mal Gucki machen.

Und watt siehste? Kölner hat wohl auch gerade nichts Besseres zu tun und vertreibt sich ebenfalls die kurzzeitige Langeweile mit Schnuppern im Forum.

Schau mal einer guck……watt schreibt er denn da? Wie? Nichts iss, wenn patt angesagt ist…..kann nicht siehn…da war doch immer watt... Jehört sich zwar nich, aber frag ich halt mal datt Bauchjefühl, datt soll ja och Ahnung haben. Jau secht ett, da war watt…..echt, da war wirklich watt…gelost hamma immer. Kann jo och nitt siehn, datt kener jewinnt…

Jau, jetze hamma de kölsche Jung am Kanthake……unn hin mit de Mennung vonne Bauchjefühl… Klasse, hüt brugsde kenne Flossen Putze, entfällt jänzlich, werde ja vom Rieben dröje un rien…

Ah…..gucke mal, jetze plärt hei rümm………wie, watt willa? Allett Mumpitz? Ja, hatta denne noch alle?

Watt bin ikk? Arojant? Ne, watt schall datt denn siehn? Jetze aber her mitde Duden… Ne..NE…..NENE, ne datt bin ikk nich…..Lieve kölsche Jung, wenn de AH Arojant wär, hätten ihn siene Junges une Mädels scho längsietz inne Tonne jepackt……Ne….eijentlich ischa ne janz lustige Kerlchen…awer doch nitt Arojant.

Arojant…Hey Bauchjefühl…..watt hast mir denne da verklickert? Kann ene Bauch och Arojant siehn???

Spakkel…jetze kann ikke hinjohrn un mini Brötle uner de Lüht schmätten…

Falls jetzt einer fragt, was dieses für eine Sprache ist, so sei ihm mitgeteilt, dass es sich hier um eine Art von Plattdeutsch handelt. Art deshalb, weil es die Reste sind, die mir noch so halbwegs geläufig sind. Für eine korrekte Rechtschreibung kann ich allerdings keine Gewähr übernehmen.

T
Topas

21.01.2014 um 08:11 Uhr

Im Anschluss an gesellschaftliche Ereignisse schreibt man besser nichts mehr.

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