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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsabzug bei 100% Kurzarbeit trotz Feiertage ?

R
RaBe001
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo Hier meine Frage , wird ein Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit geschickt kann der Arbeitgeber lt.Gesetz den Urlaub anteilig kürzen. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Kürzung, anders als vom Gesetzgeber vorgegeben, bei weniger als 100% KA nicht erlaubt. Ich brauchte mal eine Antwort zur folgenden Fragestellung.

Wenn in einem Kalendermonat Feiertage liegen, werden diese ja nicht von der Agentur für Arbeit als Kurzarbeitstage gerechnet. Ist ein Arbeitnehmer dann rechtlich noch zu 100% in Kurzarbeit? Oder dementsprechend weniger, da ja der Arbeitgeber für die Feiertage zahlen muss.

Gruß Ralf

21404

Community-Antworten (4)

C
celestro

28.03.2023 um 13:08 Uhr

Wenn der AN in dem Monat nicht arbeitet, sehe ich keinen Grund von weniger als 100% KA auszugehen.

R
RaBe001

28.03.2023 um 15:43 Uhr

Hallo celestro, ganz so einfach sehe ich das nicht. Habe ich in dem Monat 2 Tage Urlaub, hab ich keine 100% Kurzarbeit, da der Urlaubstag vom Arbeitgeber bezahlt wird. Genau wie die 2 Feiertage vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen.

W
wdliss

28.03.2023 um 16:12 Uhr

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/unternehmen/kurzarbeit

"Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt."

Daran ändert sich ja nichts, nur weil der AG für die Feiertage zahlt.

C
celestro

28.03.2023 um 16:38 Uhr

"Daran ändert sich ja nichts, nur weil der AG für die Feiertage zahlt."

Sehe ich auch so.

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