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am freientag zu einer freiwilligen MA besprechung, Wegezeit=Arbeitszeit?

H
Heidelberg69
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn ich an meinem freien Tag bzw. Urlaub zu einer Mitarbeiterbesprechung/Betriebsversammlung gehe. Mein Betrieb schreibt mir zwar die anwesende zeit gut, habe ich aber auch Anrecht auf Anrechnung der Wegezeit?

oder ist das dann mein persönliches Pech? Die Besprechung hat keine Anwesendheitspflicht!

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Community-Antworten (5)

K
Kehler

28.03.2023 um 11:48 Uhr

Wie es rechtlich ist kann ich dir nicht sagen. Bei uns bekommt aber jeder Mitarbeiter 3 Std. Zeitgutschrift wenn er im Frei/ Urlaub zur Betriebsversammlung kommt. Mitarbeiterbesprechungen sind bei uns, wie du so schön schreibst, persönliches Pech.

S
seehas

28.03.2023 um 12:40 Uhr

Der Besuch der Betriebsversammlung einschließlich der erforderlichen Wegezeiten ist wie Arbeitszeit zu vergüten (§44 (1) BetrVG). Eine "normale" Besprechung ist Arbeitszeit, die Fahrzeit muss so wenig vergütet werden wie an einem normalen Arbeitstag.

K
Kehler

28.03.2023 um 13:01 Uhr

Dein §44 (1) BetrVG handelt aber davon wenn der Arbeitgeber eine Versammlung während der Arbeitszeit einberuft. Eine Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen.

Und wie Heidelberg69 geschrieben hat besteht keine Anwesenheitspflicht bei der Besprechung.

R
rtjum

28.03.2023 um 13:15 Uhr

§44 (1), BetrVG,

(1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.

und in §43 Abs. 1 ist das was @seehas anspricht.

K
Kehler

28.03.2023 um 13:21 Uhr

Ok, dann hab ich den zusammenhang Falsch gelesen

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