am freientag zu einer freiwilligen MA besprechung, Wegezeit=Arbeitszeit?
Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn ich an meinem freien Tag bzw. Urlaub zu einer Mitarbeiterbesprechung/Betriebsversammlung gehe. Mein Betrieb schreibt mir zwar die anwesende zeit gut, habe ich aber auch Anrecht auf Anrechnung der Wegezeit?
oder ist das dann mein persönliches Pech? Die Besprechung hat keine Anwesendheitspflicht!
Community-Antworten (5)
28.03.2023 um 11:48 Uhr
Wie es rechtlich ist kann ich dir nicht sagen. Bei uns bekommt aber jeder Mitarbeiter 3 Std. Zeitgutschrift wenn er im Frei/ Urlaub zur Betriebsversammlung kommt. Mitarbeiterbesprechungen sind bei uns, wie du so schön schreibst, persönliches Pech.
28.03.2023 um 12:40 Uhr
Der Besuch der Betriebsversammlung einschließlich der erforderlichen Wegezeiten ist wie Arbeitszeit zu vergüten (§44 (1) BetrVG). Eine "normale" Besprechung ist Arbeitszeit, die Fahrzeit muss so wenig vergütet werden wie an einem normalen Arbeitstag.
28.03.2023 um 13:01 Uhr
Dein §44 (1) BetrVG handelt aber davon wenn der Arbeitgeber eine Versammlung während der Arbeitszeit einberuft. Eine Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen.
Und wie Heidelberg69 geschrieben hat besteht keine Anwesenheitspflicht bei der Besprechung.
28.03.2023 um 13:15 Uhr
§44 (1), BetrVG,
(1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.
und in §43 Abs. 1 ist das was @seehas anspricht.
28.03.2023 um 13:21 Uhr
Ok, dann hab ich den zusammenhang Falsch gelesen
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