Aushilfe an Berufsschultagen
Hallo an Alle, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Gibt es eine Regelung, dies es grundsätzlich verbietet das Azubis an Berufsschultagen arbeiten dürfen? Auch wenn Sie dafür eine Vergütung zu Facharbeiter Lohn erhalten und es eine Freiwillige Sache ist, ohne jeglichen Zwang? Damit sich die Azubis ihre Vergütung verbessern können!
Community-Antworten (8)
09.04.2006 um 12:20 Uhr
Hallo JAV, die Aufhebung der Berufsschulpflicht unterliegt mehreren Bedingungen, welche länderspezifisch geregelt sind. Also einmal "Berufsschulpflicht" in z.B. Google eingeben und die entsprechende Regelung Deines Bundeslandes nachlesen.
Den Wunsch nach mehr Eus kann ich zwar nachvollziehen, aber Berufsbildung macht auf lange Sicht gesehen mehr Sinn. Um die Abschlussprüfung kommst Du nämlich nicht herum! Und in dieser ist der Lernstoff der vergangenen Jahre gefragt.
09.04.2006 um 12:23 Uhr
hallo Fayence, es geht nicht darum der Berufsschule fern zubleiben, sondern nach der Berufsschule noch arbeiten zu gehen! d.h.: von 8 bis 15 Uhr Schule und danach noch etwas arbeiten...
09.04.2006 um 12:39 Uhr
Wenn es nicht zu Kollisionen mit z.B. dem Arbeitszeitgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz kommt, warum nicht?
09.04.2006 um 15:34 Uhr
Hallo JAV, soweit mir bekannt, darf der Azubi lt.JArbSchG §8 nicht länger als 8 Std/Tag bzw. 40 Std/Woche arbeiten, das ist Gesetz und nicht Kannbestimmung.
Und in 6(5)Ziff.2 heißt es, "Dem Azubi dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen..."
Auch, so meine ich, gibt es eine Regelung, in der der Azubi ab 6 Std/Tag in der Schule, den Ausb.Platz nicht mehr aufsuchen muß, wohingegen er bei weniger als 6 Std. auf jeden Fall wieder an seinen Ausb.Platz gehen muß; ohne Sondervergütung.
09.04.2006 um 16:01 Uhr
Lieber ISAAK, kleine Hilfestellung.
§2 Abs. 2 JSchG Jugenlicher i.S.d.G. ist wer 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
"Und in 6(5)Ziff.2 " ???? Wenn Du schon irgendwelche Paragraphen bemühst, solltest Du diese zumindest richtig zitieren. Du meinst nicht zufällig den §14 Abs. 2 BBiG?
Ich habe nicht umsonst sowohl auf das ArbZG als auch auf das JArbSchG verwiesen.
Gruß Fayence
09.04.2006 um 16:40 Uhr
@ liebe Fayence, tschuldige, natürlich meinte ich § 6(5)Ziff.2 des BBiG (nicht den 14, der passt hier nicht.) Davon, dass JAV Von zwischen 15+18 J. ist, bin ich im Falle JAV auch ausgegangen. Ich wollte eigentlich nur relativ wertfrei aufzeigen, dass für JAV nicht viel Spielraum bleibt, außer, wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Und in 6(5)Ziff.2 BBiG heißt es, "Dem Azubi dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind."
@JAV Ich würde mit dem Ausbilder und dem BR sprechen, damit das niemand hintenrum entdeckt und glaubt, jetzt unbedingt handeln zu müssen. Gruss
09.04.2006 um 21:44 Uhr
@ ISAAK
Auch die 2. Chance hast Du gnadenlos vergeigt.
" 6(5)Ziff.2 BBiG" In meinem BBiG finde ich unter diesem § weder einen 5. Abs. noch die 2. Ziffer.
09.04.2006 um 22:14 Uhr
Empfehlung an ISAAK wäre, ein Linsengericht in Erwägung zu ziehen, um so Fayence zu überlisten.
Verwandte Themen
MA möchte von 70% höher; aber AG stellt Aushilfe ein
Eine Mitarbeiterin in unserem Unternehmen ist auf Teilzeit mit 70% eingestellt. Der Bruttogehalt liegt bei ca 2500 Euro im Monat. Es war neben diese Mitarbeiterin für die gleiche Tätigkeit eine Person
Betriebsrat stimmt Einstellung einer Aushilfe nicht zu, ohne Begründung
Sachverhalt: Aushilfe arbeitet seit 6 Jahren zuverlässig in einem Getränkelogistikbetrieb. Nach Beendigung der Schule im April und vor dem FSJ im August wird diese Aushilfe Vollzeit eingestellt für d
AG will Anzahl der BR-Sitze beeinflussen !! Hilfe !!
Wir haben ein sehr großes Problem - hier der Sachverhalt: Wir sind 21 Beschäftigte im Betrieb. Also sind 3 BR-Sitze zu verteilen. Die Wahlliste wurde ausgehängt, die Stützstimmen verteilt und mit Dat
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
Hi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im
Elternzeit und Betriebsratsarbeit - als Aushilfe bezahlen?
Eine Kolleginn ist zur Zeit in Elternzeit. Sie ist währendessen in den BR gewählt worden. Unser Arbeitgeber will Sie als für die Betriebratsarbeit als Aushilfe bezahlen . Ist das in Ordnung? Eigendlic